Verfahren Stadt Herzogenrath Kommunale Wärmeplanung

Offenlegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Herzogenrath

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2026 bis 26.08.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Die kommunale Wärmeplanung (KWP) verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden systematisch auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung auszurichten. Sie schafft einen strategischen Rahmen, um den zukünftigen Wärmebedarf zu analysieren, lokale Potenziale zu identifizieren und langfristige Versorgungsoptionen aufzuzeigen. Damit unterstützt sie die nationalen Klimaschutzziele und bietet Orientierung für Eigentümer, Energieversorger und Investoren. Gleichzeitig stößt die KWP an deutliche Grenzen. Sie ist ein strategisches Instrument, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten lassen. Die KWP ist explizit keine Wärmenetzplanung, aus der sich eine konkrete Versorgungsmöglichkeit für einzelne Gebäude in der Zukunft herleiten lässt.

Das Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung wurde von einem Konsortium unter der Federführung der Innovation City Management GmbH (ICM GmbH) aus Bottrop erstellt. Neben der ICM GmbH war auch die solarea GmbH aus Bonn beteiligt. Darüber hinaus war ein Kernteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilung A 61.3 Umwelt- und Klimaschutz, der STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG und der Regionetz GmbH in den Erstellungsprozess eng eingebunden. Nach Bedarf wurden Informationen weiterer lokaler Interessengruppen und Institutionen hinzugezogen. Die Vorgehensweise zur inhaltlichen Erarbeitung und Dokumentation der Ergebnisse der Wärmeplanung orientiert sich an den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes.

Ein Entwurf des Abschlussberichts der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Herzogenrath wurde dem Klima- und Umweltschutzausschuss in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 vorgelegt. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt.

Rechtsgrundlage der Offenlage

Gemäß Paragraph 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in Paragraph 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Kommunalen Wärmeplans für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren First. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Zeitraum der Offenlage

Aufgrund der Sommerferien wird die gesetzliche Frist, innerhalb der die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen möglich sind, verlängert. Stellungnahmen können im Zeitraum vom 15. Juli 2026 bis einschließlich 25. August 2026 abgegeben werden.

Kontakt

Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Herzogenrath wenden Sie sich bitte an:

Philipp Strathoff
Tel.: 02406 / 83-357
philipp.strathoff@herzogenrath.de

Stadtverwaltung Herzogenrath
A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Abt. 61.3 Umwelt- und Klimaschutz
Albert-Steiner-Str. 25 A
52134 Herzogenrath

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle und Kontakt

Verantwortlich für die Durchführung dieses konkreten Beteiligungsverfahrens zur Kommunalen Wärmeplanung ist die Stadt Herzogenrath, vertreten durch den Bürgermeister, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath.

Bei Fragen zum Verfahren oder zur Verarbeitung Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachamt:

A 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
A 61.3 Umwelt- und Klimaschutz
Telefon: 02406/83-357
E-Mail: waermeplanung@herzogenrath.de

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Stadt Herzogenrath, Datenschutzbeauftragter, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath, E-Mail: datenschutz@herzogenrath.de.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse sowie Ihre inhaltlichen Beiträge und Stellungnahmen) erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Beteiligungsverfahrens im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Herzogenrath gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG NRW) und des Landesrechts NRW.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 DSGVO NRW (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse) sowie den einschlägigen Vorschriften zur Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Wärmeplanung.

Empfänger der Daten

Die technische Bereitstellung des Portals erfolgt durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) bzw. dessen beauftragte Dienstleister als Betreiber der Plattform. Die von Ihnen eingegebenen Beiträge und Daten werden an die zuständigen Fachbereiche der Stadt Herzogenrath und anonymisiert an die Firma Innovation City Management GmbH aus Bottrop, die mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Herzogenrath beauftragt ist, zur Auswertung und Berücksichtigung im Planungsprozess übermittelt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

Speicherdauer

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie es für die ordnungsgemäße Durchführung des Beteiligungsverfahrens, die Dokumentation der Planungsphase und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber der Stadt Herzogenrath das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

Ergänzend gilt die allgemeine Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals NRW hinsichtlich der rein technischen Bereitstellung der Plattform.

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