Flächennutzungsplan Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Öffentliche Auslegung

26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Oberwennerscheid- Häger Weg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.07.2026 bis 07.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet 26. Änderung FNP Oberwennerscheid-Häger Weg

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

 „Oberwennerscheid- Häger Weg“

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich „Häger Weg“, Ortsteil Oberwennerscheid) beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 N „Oberwennerscheid – Häger Weg“.

Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich „Häger Weg“. Damit wird der Bedarf für die Eigenentwicklung der Gemeinde gedeckt.

Dauer der Veröffentlichung und Internetadresse

Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung, der Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum

vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

im Internet auf der Webseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid veröffentlicht:
https://www.nk-se.de/umwelt-wohnen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren

Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar:
https://beteiligung.nrw.de/k/1028151  

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die gesamten Unterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid öffentlich aus:

Ort: Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, Amt für Gemeindeentwicklung, Zimmer 212.
Öffnungszeiten:  Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                           Dienstags und Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                           Donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                           Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an planung@neunkirchen-seelscheid.de oder über das o. g. Beteiligungsportal NRW).
  2. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus während der Öffnungszeiten).
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Artenschutzvorprüfung / ASP Stufe 1
  • Hinweise zu dem Landschaftsschutzgebiet
  • Bewertung von Biotopen und Lebensräumen

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • Hydrogeologische Untersuchung (20.08.2025)
  • Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser
  • Starkregenereignisse und Hochwasser
  • Wasserschutzgebiet
  • Lage außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet der Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Much der Landschaftsschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Bewertung der landschaftlichen Einbindung

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Aussagen zu Emission und Immission
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen (aufgrund benachbarter Pferdehaltung)
  • Aussagen zur Klimaanpassung

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Aussagen zu Verkehrsbelastungen
  • Aussagen zu Immission aus Verkehr und Nutzung
  • Hinweise zur Abfallfällen und Abwässern
  • Aussagen zur Erdbebengefahr
  • Aussagen zu Erholungsraum
  • Aussage zu Kampfmitteln

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern
  • Aussagen zu Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen

Informationen zu Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter

Informationen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen ergeben sich aus dem Umweltbericht sowie Fachstellungnahmen.

Bei Flächennutzungsplänen wird ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Aushang im Rathaus oder der Internetseite der Gemeinde.

Neunkirchen-Seelscheid, den 22.06.2026

gez. Vierkötter

(Bürgermeister)
 

Kontakt

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Amt für Gemeindeentwicklung 
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Telefon: 02247 / 303-0

Durchwahl: 02247/ 303-231

Mail: planung@neunkirchen-seelscheid.de

Teilnahmebedingungen

Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist können zu dem entsprechenden Verfahren von jedermann Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe nach dem Satzungsbeschluss mitgeteilt.

Der Weg der digitalen Onlinestellungnahme bleibt unter Vorbehalt, sofern dieser Weg nicht für Sachfremde Eingaben missbraucht wird. Bitte melden Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme in diesem Portal an, damit ist sichergestellt, dass Sie über den laufenden Prozess jederzeit informiert sind.

Datenschutzerklärung

Für die Offenlage des Änderungsverfahrens Nr. 26 des Flächennutzungsplans im Bereich "Oberwennerscheid-Häger Weg" gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal ist

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Amt für Gemeindeentwicklung 
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Telefon: 02247 / 303-0

Durchwahl: 02247/ 303-231

Mail: planung@neunkirchen-seelscheid.de

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per E-Mail oder unter der Adresse

Datenschutzbeauftragter
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
datenschutzbeautragter@neunkirchen-seelscheid.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Auf dieser Webseite werden zum Zwecke der Stellungnahmeübergabe und aller damit verbundenen Aufgaben folgende personenbezogene Daten von Ihnen durch Mitarbeitende der unter 1. genannten verantwortlichen Stellen verarbeitet und bis zur erfolgreichen Abwicklung gespeichert:

  • Vor- & Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • ggf. Telefonnummer

Die Daten werden dabei in eine Eingabemaske eingegeben, an uns übermittelt und gespeichert. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit und ohne Begründung für die Zukunft widerrufen. Verarbeitungen bis zu Ihrem Widerruf bleiben davon unberührt.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre Daten werden von den Berechtigten der Abwicklung Ihres Antrages in den jeweils verantwortlichen Stellen verarbeitet.

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Ihre Daten werden im Portal bis zum 8.Oktober 2026 gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir archivieren Ihre Daten danach nach den Gesetzlichen Vorgaben und Fristen in unserem Archiv.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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