Bebauungsplan Stadt Menden (Sauerland) Öffentliche Auslegung

Durchführungsplan C-D der ehemaligen Gemeinde Lendringsen - Teilaufhebung für den Bereich „Auf der Heese“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.07.2026 bis 18.08.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Durchführungsplan C-D der ehemaligen Gemeinde Lendringsen - Teilaufhebung für den Bereich „Auf der Heese“

Mit Bekanntmachungsanordnung vom 07.07.2026

I. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2026 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

b) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Entwurfes der Teilaufhebung des Durchführungsplanes C-D der ehemaligen Gemeinde Lendringsen durchzuführen.

Der Entwurf der Teilaufhebung einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht werden in der Zeit

vom 16.07.2026-18.08.2026

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                       von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 023737903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Belange des Umweltschutzes im Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:

  • Mensch - Lärm
  • Geologie, Boden und Fläche - Bodenarten, Bodenfunktionen, Versiegelung, Flächenverbrauch
  • Wasser - Oberflächengewässer, Grundwasser und Wasserschutzgebiete

  • Immissionsschutz- Lärm

  • Flora, Fauna und Biotope - Artenschutz, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopkatasterflächen, bestehende Ausgleichsflächen und Eingriffsregelung

  • Landschaftsbild und Erholung - Landschaftsbildeinheiten

  • Kultur- und Sachgüter- Bodendenkmäler

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

II.         Übereinstimmungsbestätigung

            gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)

Der Wortlaut der Bekanntmachung des unter I. genannten Beschlusses stimmt mit dem Beschluss des Ausschusses für Planen und Bauen vom 07.05.2026 überein.

Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren.

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

III.        Bekanntmachungsanordnung
            gem. § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO):

Die vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) am 07.05.2026 unter I. gefassten Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Menden (Sauerland), den 07.07.2026

gez. Manuela Schmidt

(Bürgermeisterin)

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) unter

www.menden.de - Bürgerservice & Rathaus -Rathaus - Bekanntmachungen- Amtliche Bekanntmachungen

veröffentlicht.

Kontakt

Frau Anna Plichta
Telefon: +49 2373 903-1612
E-Mail: a.plichta@menden.de

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