Flächennutzungsplan Stadt Menden (Sauerland) Frühzeitige Beteiligung

54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) "Rückgabe von Wohnbauflächen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.07.2026 bis 21.08.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

I.        Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt auf der Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereiche die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) für die folgenden Bereiche:

1.An der Molle – Nordtangente (Bösperde / Bösperde-Holzen / Landwehr)

2.Westlich Friedrich-Glunz-Straße (Menden-Mitte)

3.Östlich Osthöfen (Halingen)

4.Östlich Zum Buchholz (Hüingsen)

5.Südlich Am Vogelsang (Obsthof / Horlecke)

6.Westlich Feldstraße (Bösperde / Bösperde-Holzen / Landwehr) 

Ziel der Änderung ist es, insgesamt sechs Wohnbauflächen bzw. Gemischte Bauflächen zurückzugeben und als Freiraum darzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

II.        Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat ferner in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfes zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlagen 2 bis 9) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt durchzuführen:

  1. Betroffenes Gebiet entsprechend der Bedeutung des Planes
    Ortsteile Bösperde / Bösperde-Holzen / Landwehr, Menden-Mitte, Halingen, Hüingsen und Obsthof / Horlecke
  2. Öffentliche Unterrichtung
    Schriftlich durch Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises und auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland)
  3. Äußerung Erörterung
    Einzelerörterungen während eines Zeitraumes von ca. vier Wochen in der Abteilung Planung und Bauordnung
  4. Vorsitz
    Verwaltung

Der Vorentwurf der 54. Flächennutzungsplanänderung - einschließlich Begründung und Umweltbericht - wird in der Zeit

vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 02373 / 903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

III.        Übereinstimmungsbestätigung
            gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)

Der Wortlaut der Bekanntmachung stimmt mit dem Beschluss zur Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans sowie dem Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Ausschusses für Planen und Bauen vom 02.07.2026 überein.

Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren.

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

IV.       Bekanntmachungsanordnung
           gem. § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)

Der vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) am 02.07.2026 gefasste Beschluss zur Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Menden (Sauerland), den 07.07.2026

gez. Manuela Schmidt

(Bürgermeisterin)

Kontakt

Frau Ramona Stüeken
Telefon: +49 2373 903-1607
E-Mail: r.stueeken@menden.de

Datenschutzerklärung

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