Bebauungsplan Stadt Menden (Sauerland) Öffentliche Auslegung

Offenlage BP 1 "Lahrfeld", 2. vereinfachte Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.07.2026 bis 18.08.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 1 „Lahrfeld“, 2. vereinfachte Änderung

Mit Bekanntmachungsanordnung vom 09.07.2026

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Lahrfeld“, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Im Bereich der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Lahrfeld“ sollen die Festsetzungen zur Gestaltung geändert werden.

Die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB sind gegeben. Durch die Änderung der Gestaltungsvorschriftenwerden die Grundzüge der Planung nicht berührt, auch wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen nicht. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und der Aufstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen durch die Gemeinde) wird nicht angewendet.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten und äußern.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

b) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1, "Lahrfeld", 2. vereinfachte Änderung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Lahrfeld“, 2. vereinfachte Änderung einschließlich der Begründung, werden in der Zeit

vom 16.07.2026 bis einschließlich zum 18.08.2026

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 023737903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

III.        Übereinstimmungsbestätigung

            gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)

Der Wortlaut der Bekanntmachung der unter I. und II. genannten Beschlüsse stimmt mit dem Beschluss des Ausschusses für Planen und Bauen vom 02.07.2026 überein.

Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren.

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

IV.       Bekanntmachungsanordnung
            gem. § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO):

Die vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) am 02.07.2026 unter I. und II. gefassten Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans und Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Menden (Sauerland), den 09.07.2026

Gez.

Manuela Schmidt

(Bürgermeisterin)

Kontakt

Frau Anna Plichta
Telefon: +49 2373 903-1612
E-Mail: a.plichta@menden.de

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