Veranstaltung Stadt Ahaus Wirtschaft und Industrie

Anmeldung Wirtschaftsschau Ahaus 26. September 2027

  • Status Aktiv
  • Termin 26.09.2027 10:00 Uhr
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Symbolbild "Raketenmann" der Wirtschaftsschau 2027

Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Unternehmen für die Wirtschaftsschau Ahaus am Sonntag, den 26. September 2027 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gewerbegebiet Ahaus-Nord und Ahaus-Ost anmelden wollen. Bitte füllen Sie das Buchungsformular aus, um dabei zu sein.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Sonntag 26.09.2027 10:00 - 18:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Gewerbegebiet Ahaus-Nord und Ahaus-Ost
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
01.10.2026 - 28.02.2027 00:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 28.02.2027 online gebucht werden.

Kontakt

Katrin Damme
E-Mail: k.damme@ahaus.de
Telefon: 02561/72 170

Tabea Kemler
E-Mail: t.kemler@ahaus.de
Telefon: 02561/72 171

Teilnahmebedingungen

  1. Die Stadt Ahaus als Veranstalterin wird die Wirtschaftsschau Ahaus am Sonntag, den 26. September 2027 durchführen. Die Veranstaltung ist von 10 Uhr bis 18 Uhr für die Besucher*innen geöffnet. Die Unternehmen und Messestände sind bis 18 Uhr zu besetzen. Der Abbau ist frühestens ab 18 Uhr (Ende der Veranstaltung) vorzunehmen.
  1. Es dürfen ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Ahaus (PLZ 48683) oder dem Industriepark an der A31 an der Wirtschaftsschau teilnehmen.
  1. Die Veranstalterin kann ohne Nachweis von Gründen von der Durchführung der Veranstaltung Abstand nehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens (Ausstellers) ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Kostenpauschalen werden in diesem Fall zurückerstattet.
  1. Sollte die Veranstaltung während des Verlaufs aufgrund höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung hin geschlossen werden müssen, bleibt die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der vereinbarten Kostenpauschale voll erhalten.
  1. Die Stornierung der Buchung durch das Unternehmen ist bis zum 31. Juli 2027 möglich. Sollte eine Stornierung ab 1. August 2027 erfolgen, wird der Teilnahmebetrag in Rechnung gestellt.
  1. Die Teilnahmegebühr beträgt, unabhängig vom Präsentationsort, für Unternehmen bis 5 Mitarbeitende 300,00 Euro netto, für Unternehmen mit 6 bis 50 Mitarbeitende 750,00 Euro netto und für Unternehmen ab 51 Mitarbeitende 1.250 Euro netto. Eine Zeltfläche von 6 x 4 Metern kostet 200 Euro netto. Die Strompauschale für die Grundinstallation sowie den Verbrauch beträgt für Lichtstrom (230 V, 3 KW) 25,00 Euro netto, für Starkstrom (400 V, 16 A, 6 KW) 75,00 Euro netto, für Starkstrom (400 V, 32 A, 12 KW) 150 Euro netto. Die Teilnahmegebühr beinhaltet 2 Karten für den Unternehmerabend.
  1. Die Standzuteilung im Zelt erfolgt durch die Veranstalterin, die sich nach den Wünschen des Ausstellers orientiert, daran aber nicht gebunden ist. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen oder sie zu tauschen.
  1. Der Aussteller verpflichtet sich, die Urheberrechte Dritter zu beachten und eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen, sowie den Veranstalter von gebührenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  1. Die Präsentation des Unternehmens oder die Ausstattung des Messestandes ist Sache des Ausstellers, er hat dabei die technischen Weisungen der Veranstalterin im Hinblick auf z. B. Optik, Geräusche oder Mangelhaftigkeit zu beachten. Der Aussteller hat auf Brandschutz zu achten und die jeweiligen technischen Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Der Aussteller verpflichtet sich, das Unternehmen oder den Messestand während der Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen sowie auf Sauberkeit zu achten.
  1. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Stand oder das Ausstellungsgut des Ausstellers, sowie für eventuelle Unfälle und Schäden.
  1. Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen (durch Farbe oder das Bekleben mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien) des Ausstellungsgeländes, z.B. durch Schadstoffe, hat der die Verunreinigung verursachende Aussteller zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Verunreinigungen durch dritte Personen verursacht wurden, die für den Aussteller tätig wurden. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Nägel und Schrauben in die Zeltseitenwände zu drehen oder zu schlagen.
  1. Alle Unternehmen sind selbst für die Anmeldung und Zahlung der GEMA verantwortlich, sofern auf ihren Privatgrundstücken eine öffentliche Musiknutzung stattfindet, beispielsweise durch Live-Bands auf einer Bühne, DJs, Musik-Acts als Rahmenprogramm, Hintergrundmusik an Ständen im Zelt oder in Unternehmen, Musik bei Produktpräsentationen, After-Show-Parties. Vom Veranstalter sind keine Musikveröffentlichungen vorgesehen.
  1. Die Veranstalterin wird die teilnehmenden Unternehmen in unterschiedlichen Medien im Zusammenhang mit der Wirtschaftsschau 2027 veröffentlichen.
  1. Die Veranstalterin behält sich eine Absage bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum 31. März 2027 vor.
  1. Bei Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss von der Wirtschaftsschau Ahaus vor.           

Datenschutzerklärung

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