Innenbereichssatzung Stadt Rüthen Beschluss

Ergänzungssatzung "Bereich Hartweg" gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.08.2026 bis 02.02.2027
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen

Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ im Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen


hier: Schlussbekanntmachung gemäß § 34 Abs.4 bis 6 und § 10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666), in den z.Zt. gültigen Fassungen.

Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 18.06.2024 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung zur Ergänzung der bestehenden Innenbereichssatzung im „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer gefasst.

Ziel des Satzungsverfahrens ist es, eine Straßenrandbebauung nördlich des Hartwegs auf einer Teilfläche des Flurstücks 24, Flur 2, Gemarkung Drewer (1 Baugrundstück) zu ermöglichen.

Insgesamt ist der Geltungsbereich dieser Ergänzungssatzung ca. 1200m² groß.

Der Ergänzungssatzung wurde die Begründung von Februar 2026 (einschließlich Eingriffsbewertung), eine Artenschutzrechtliche Stellungnahme und ein Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung von Mai 2025, beigefügt.

Der beschlossene Satzungsplan überführt eine Teilfläche es vorgenannten Grundstücks in den so genannten „Ortszusammenhang“. Geplante bauliche Anlagen unterliegen damit dem Einfügegebot. Hauptgebäude müssen innerhalb der blauen Baugrenzen liegen und dürfen nicht höher als eingeschossig ausfallen.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde bei der Aufstellung dieser Satzung von der „zusammenfassenden Erklärung“ nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB abgesehen. Das sog. „Monitoring“ gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschränkt sich auf eine Kontrolle der Durchführung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen.

Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Ergänzungssatzung „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen tritt am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Ergänzungssatzung „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen mit Begründung vom Februar 2026 - einschließlich Eingriffsbewertung, Artenschutzrechtlicher Stellungnahme und Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung von Mai 2025 - wird ab sofort bei der Stadtverwaltung Rüthen, Hochstraße 14 im Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt dieser Ortssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Ebenso sind die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar. Die entsprechende URL lautet:

https://beteiligung.nrw.de/k/1029293

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die Leistung dieser Entschädigung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Rüthen zu beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die planungsbedingten Vermögensnachteile eingetreten sind, geltend gemacht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich ist, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Rüthen geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rüthen geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder anderer Vorschriften beim Zustandekommen dieser Ortssatzung nach Ablauf von 6 Monaten seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)       eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)       die Ergänzungssatzung „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)       der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)       der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Rüthen, 17.07.2026

gez.

                 - Weiken -

              Bürgermeister

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Frau Nadine Kaspari
Telefon: 02952/818-181
E-Mail: n.kaspari@ruethen.de

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