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Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung "Delta Rhine Corridor – DRC" für Kohlendioxid (CO2)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 25.09.2026 bis 26.10.2026
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Übersicht der betroffenen Planungsregionen

Gemeinsame Raumverträglichkeitsprüfung der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie des Regionalverbands Ruhr für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer rund 200 km langen erdverlegten Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2). Der DRC ist Kernbestandteil des German Carbon Transport Grid und eine geplante Pipeline, durch die CO2 aus Industrieanlagen transportiert werden soll. Es geht dabei um CO2 aus dem produzierenden Gewerbe, das sich, selbst mit modernster Technik, kaum oder gar nicht vermeiden lässt – zum Beispiel aus den Bereichen Chemie, Zement, Kalk und der Abfallverwertung. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, muss dieses CO2 sicher abgeschieden und dorthin gebracht werden, wo es gespeichert oder weiterverwendet werden kann. Durch die geplante CO2-Pipeline soll das abgeschiedene CO2 zunächst bis an die Grenze zu den Niederlanden und von dort weiter Richtung Speicherstätten in der Nordsee transportiert werden. Gegenstand des in Rede stehenden Verfahrens ist nur die Planung für den DRC in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Im Rahmen des Projekts sollen die CO2-Leitungsabschnitte von Wesseling und Gelsenkirchen bis nach Duisburg und von dort aus bis an die niederländische Grenze in Nettetal / Brüggen umgesetzt werden. Vom Startpunkt in Gelsenkirchen verläuft ein nördlicher Teil des geplanten DRC zunächst bis zu einem Gabelungspunkt nach Duisburg. Von dort verzweigt sich der Verlauf in Richtung Venlo, wo an der niederländischen Grenze ein Endpunkt erreicht wird. Der Gabelungspunkt in Duisburg wird von einem weiteren Trassenverlauf des DRC, welcher in Wesseling bei Köln beginnt, auch von Süden her erreicht.

Aufgrund des Verlaufes des Antragskorridors und der zu prüfenden Alternativen durch sehr unterschiedlich geprägte und mehrere raumordnerische Zuständigkeitsbereiche wurde durch die OGE in Abstimmung mit den zuständigen Regionalplanungsbehörden Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Köln und Regionalverband Ruhr zur besseren Übersichtlichkeit für die Unterlagen eine Unterteilung in vier Teilabschnitte vorgenommen:

  • Abschnitt Delta
  • Abschnitt 1: Gelsenkirchen – Duisburg
  • Abschnitt 2: Krefeld – Venlo
  • Abschnitt 3: Wesseling – Ratingen

Die OGE (Vorhabenträgerin) hat am 01.09.2026 die Verfahrensunterlagen digital eingereicht und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für den DRC bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden beantragt.

Die zuständige Behörde für die Raumverträglichkeitsprüfung ist nach § 32 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) die jeweils zuständige Regionalplanungsbehörde. Gemäß § 4 Absatz 1 LPlG sind für den Abschnitt Delta der Regionalverband Ruhr und die Bezirksregierung Düsseldorf, für den 1. Abschnitt der Regionalverband Ruhr, für den 2. Abschnitt der Regionalverband Ruhr und die Bezirksregierung Düsseldorf und für den 3. Abschnitt die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf regional zuständig.

Nach § 40 Absatz 1 Nr. 2 lit. c der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO – LPlG DVO) ist in NRW für raumbedeutsame Kohlendioxidleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm mit überörtlicher Bedeutung die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung vorgesehen.

Zwar wird nach § 16 Absatz 2 Satz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) u.a. für Gas- und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern in der Regel keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, es sei denn, dass die zuständige Raumordnungsbehörde erwartet, dass das Vorhaben zu erheblichen raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen führen wird (vgl. § 16 Absatz 2 Satz 4 ROG).

Beim DRC handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung, bei dem erhebliche raumbedeutsame Konflikte im Sinne von § 16 Absatz 2 Satz 4 ROG zu erwarten sind. Daher führen die zuständigen Regionalplanungsbehörden für das Vorhaben Delta Rhine Corridor (DRC) eine gemeinsame Raumverträglichkeitsprüfung durch.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind

  1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
  3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Verfahrensunterlagen bestehen aus einem allgemeinen und technischen Erläuterungsbericht (Teil A), einer Prüfung der Raumverträglichkeit und der Umweltauswirkungen (Teil B) einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (Teil C) und einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung (Teil D). Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird in den Verfahrensunterlagen der Bezug zu den Teilabschnitten hergestellt.

Die Untersuchungsräume, innerhalb derer das Korridornetz für das Vorhaben liegt, erstrecken sich über folgende Kreise, Städte bzw. Gemeinden der betroffenen Planungsregionen:

Abschnitt Delta

Planungsregion Düsseldorf

kreisfreie Stadt Krefeld; kreisfreie Stadt Düsseldorf; Kreis Mettmann: Ratingen

Planungsregion Regionalverband Ruhr

kreisfreie Stadt Duisburg; kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr; kreisfreie Stadt Oberhausen; Kreis Wesel: Moers

Abschnitt 1: Gelsenkirchen – Duisburg

Planungsregion Regionalverband Ruhr

kreisfreie Stadt Bottrop; kreisfreie Stadt Duisburg; kreisfreie Stadt Essen; kreisfreie Stadt Gelsenkirchen; kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr; kreisfreie Stadt Oberhausen; Kreis Recklinghausen: Dorsten, Gladbeck; Kreis Wesel: Dinslaken, Hünxe, Schermbeck

Abschnitt 2: Krefeld – Venlo

Planungsregion Düsseldorf

Kreis Kleve: Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk; Kreis Viersen: Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen, Willich

Planungsregion Regionalverband Ruhr

Kreis Wesel: Moers, Neukirchen-Vluyn

Abschnitt 3: Wesseling – Ratingen

Planungsregion Köln

kreisfreie Stadt Köln; kreisfreie Stadt Leverkusen; Rheinisch Bergischer Kreis: Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Odenthal; Rhein-Erft-Kreis: Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling; Rhein-Sieg-Kreis: Bornheim, Niederkassel; Kreis Euskirchen: Weilerswist

Planungsregion Düsseldorf

kreisfreie Stadt Düsseldorf; kreisfreie Stadt Solingen; kreisfreie Stadt Wuppertal; Rhein-Kreis Neuss: Dormagen, Meerbusch, Neuss, Rommerskirchen; Kreis Mettmann: Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert, Wülfrath

Planungsregion Regionalverband Ruhr

kreisfreie Stadt Essen; kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr

Veröffentlichung:

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 25. September 2026 bis einschließlich zum 26. Oktober 2026 auf dieser Seite unter der Überschrift „Gegenstände“ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Verfahrensunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums eingesehen werden bei

  • der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, Raum W1.04.131, Öffnungszeiten: montags bis freitags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/147-2032 oder per E-Mail an dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Die Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen erfolgt mittels eines elektronischen Lesegeräts.
  • der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Raum 363, Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0211/475-2395 oder per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.
  • und beim Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, Raum 232, Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0201/2069-6358 oder per E-Mail unter regionalplanung@rvr.ruhr gebeten.

Stellungnahmen:

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen abgeben. Deren Übermittlung soll gemäß § 15 Absatz 3 Satz 6 ROG elektronisch über diese Internetseite erfolgen.

Alternativ bestehen die folgenden Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden:

Bezirksregierung Düsseldorf:

vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf), per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Raum 363, möglich. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0211/475-2395 oder per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.

Bezirksregierung Köln:

per Post (Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln). Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, Raum W1.04.131, möglich. Öffnungszeiten: montags bis freitags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/147-2032 oder per E-Mail an dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Regionalverband Ruhr:

per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr, per Post (Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde, Postfach 10 32 64, 45032 Essen). Die Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift ist beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen möglich. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0201/2069-6358 oder per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr gebeten.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.

Weiteres Verfahren:

Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen können gemäß § 32 Absatz 2 LPlG mit den beteiligten öffentlichen Stellen und den Personen des Privatrechts nach § 4 ROG erörtert werden und werden im weiteren Verfahren in die Abwägung einbezogen. Die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins steht im Ermessen der zuständigen Regionalplanungsbehörden. Die gutachterliche Stellungnahme wird ohne Begründung als Ergebnis des Verfahrens ohne eine gesonderte Benachrichtigung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster gemäß § 32 Absatz 3 LPlG bekannt gegeben. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden.

Hinweise:

Etwaige Kosten, die durch Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen und/oder die Abgabe von Stellungnahmen entstehen, werden nicht erstattet. Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin enthaltenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Stellungnahmen werden dem Träger des Vorhabens sowie den am Verfahren beteiligten Behörden und Stellen – soweit erforderlich – bekannt gegeben. Auf Verlangen werden Ihr Name und Ihre Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Stellungnahme erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung bzw. des Regionalverband Ruhr. Diese Informationen können zudem auf dieser Seite unter der Überschrift „Datenschutzerklärung“ abgerufen werden.

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Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an

Stefan Weiss

Telefon: 0211/475-3201

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