Flächennutzungsplan Stadt Duisburg Öffentliche Auslegung

Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadt Duisburg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.08.2023 bis 29.10.2023
  • Stellungnahmen 650 Stellungnahmen
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Der Rat der Stadt hat die Verwaltung im Jahr 2007 mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (kurz FNP) und der Einleitung eines Prozesses der nachhaltigen Stadtentwicklung beauftragt. Der hier vorgelegte FNP-Entwurf legt gemäß dieses Ratsauftrags die städtebaulichen Leitlinien für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest. Er bildet damit den letzten Baustein eines über zehn Jahre andauernden Planungsprozesses, bei dem im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes Duisburg2027 sowohl die Bürger*innen als auch die Fachverwaltung und Politik im Vorfeld umfassend in eine inhaltlich-strategische Diskussion über die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung eingebunden wurden. Die Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 wurde 2015 als informelles städtebauliches Entwicklungskonzept und als Grundlage für den neuen FNP beschlossen.

Im Rahmen des formellen Verfahrens zur FNP-Neuaufstellung wurden die strategischen und räumlichen Ziele der Stadtentwicklungsstrategie aufgegriffen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und übergeordneter Planungen, wie dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW und dem in Aufstellung befindlichen Regionalplan Ruhr, in die Darstellungskategorien des Baugesetzbuchs bzw. der Baunutzungsverordnung überführt. Der FNP stellt den Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) dar und sorgt dafür, dass sich die kleinräumigen städtebaulichen Planungen in ein gesamtstädtisches Ordnungssystem einfügen. Vor dem Hintergrund des langfristigen Planungshorizonts des FNPs bildet die vorgeschlagene Flächenkulisse für die Entwicklung von neuen Wohnbau- und Gewerbeflächen (und anderen Nutzungen) dabei eine Angebotsplanung, um ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für die verschiedenen voraussehbaren Flächenansprüche zu bieten (vgl. § 5 Abs. 1 BauGB). Erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, die ebenfalls durch den Rat der Stadt beschlossen werden, erfolgt eine sukzessive Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele des FNPs.

Im Zuge der Neuaufstellung wurde der Maßstab des Duisburger FNPs auf 1:20.000 verkleinert, als Kartenhintergrund der amtliche Stadtplan ausgewählt und eine Darstellungsschwelle von 2 Hektar eingeführt, um besser dem gesetzlich vorgegebenen Charakter des FNPs als vorbereitendem Bauleitplan zu entsprechen. Die Darstellungen des neuen FNPs beschränken sich auf die Grundzüge der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Nutzungen, die aufgrund ihrer geringen Flächengröße von unter 2 Hektar in der Regel keine Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gesamtstadt übernehmen, gehen in der Darstellung der strukturbestimmenden umgebenden Nutzungsart mit auf.

Die Unterlagen des FNP-Entwurfs einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Sie hier unter der Rubrik Gegenstände herunterladen. 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Duisburg deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Stadt Duisburg
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
61-11
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg

 

Herr Wynhoff
Telefon: 0203 283-4611

Frau Küchler
Telefon: 0203 283-3934

Termine zur Einsichtnahme der Planunterlagen können innerhalb der Auslegungsfrist telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr vereinbart werden.

 

Datenschutzerklärung

Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten in den abgegebenen Stellungnahmen zum Zweck der Abwägung nach dem Baugesetzbuch erhoben und gespeichert werden.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die darin gemachten personenbezogenen Daten zur Auswertung der Stellungnahme und zur sachgerechten Durchführung der mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans verbundenen Verfahrensschritte durch die Stadt Duisburg verarbeitet werden und von den Ratsmitgliedern der Stadt Duisburg eingesehen werden. Die Stadt Duisburg kann auch Dritte mit der Verarbeitung der Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung werden personenbezogene Daten unkenntlich gemacht. Sie haben gem. Art. 7 Abs. 3 der DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weitere Informationen sowie Hinweise zum Datenschutz der Stadt Duisburg finden Sie unter https://www.duisburg.de/datenschutz.

Ergänzend zu diesen Angaben gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde.

 

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  • Planzeichnungen
  • Begründung und Umweltbericht
  • Umweltrelevante Informationen

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