Mängelmelder Stadt Hörstel Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hörstel

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2024 bis 04.03.2024
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Autobahnabfahrt Hörstel

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Hörstel bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Hörstel sind von der Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraßen

  • A30
  • L591 (Kreisverkehr K38 bis Abzweig Surenburger Straße)

mit einem Fahrzeugaufkommen von >8.200/Tag erfasst.

In den aktuellen Karten die das LANUV NRW[2] veröffentlicht hat, sind auch noch folgende Straßenabschnitte enthalten, die aber nachweislich nicht die Schwelle von >8.200 KFZ/Tag erreichen:

  • L501 Hörstel (Abzweig Tiefer Weg/L833 bis zum Industriegebiet/Dornierstraße
  • L591 (Kreisverkehr K38 bis Abzweig Torfmoorstraße(K14)

Diese beiden Straßenabschnitte werden in den Lärmkarten hinsichtlich der farblichen Darstellung noch durch das
LANUV NRW berichtigt.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link), mit Ausnahme der vorstehend genannten Abschnitte der L501 und L591.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.hoerstel.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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A30

Ort 48477 Hörstel, Lüttmannstr.

Der Lärm durch den massiv zugenommenen Verkehr/Ost-Westtangente auf der A30 ist hinlänglich bekannt. Die Anwohner in direkter Lage zur Autobahn beklagen dies seit langer Zeit. Unbedingt ist eine verbesserte Lärmschutzwand erforderlich. Dabei muss aber auch die zunehmende Lärmbelastung in den entfernter liegenden Quartieren berücksichtigt werden. Z.B westliche Stadtgrenze Knobben.

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Lärmaktionsplan / Münsterstraße

Ort 48477 Hörstel, Münsterstr.

Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohnende der Münsterstraße in Riesenbeck möchten wir unsere Betroffenheit und Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan äußern. Die Gegend entlang der Münsterstraße (L591) ist von einer erheblichen Lärmbelastung betroffen, insbesondere zu den Berufsverkehrszeiten. Obwohl die Hauptstraße möglicherweise nicht die Mindestanzahl an Fahrzeugbewegungen im Rahmen des Lärmaktionsplans erreicht, müssen auch hier Maßnahmen ergriffen werden. Denn neben einer hohen Gesamtzahl an Fahrzeugen, tragen dort LKWs, Traktoren und Motorräder maßgeblich zu einer überaus hohen Lärmbelastung bei. Schwere Nutzfahrzeuge sind im Bereich der Kreuzung Münsterstraße / Lager Straße / Postdamm in überdurchschnittlichem Maße vertreten, da die Kreuzung eine Verbindungsachse zum Gewerbegebiet und zu den landwirtschaftlichen Flächen darstellt. Aufgrund dessen und einer Vielzahl an PKWs pro Tag sind an der Münsterstraße dringend Lösungen erforderlich. Eine dieser Lösungen kann und muss eine Temporeduzierung (auf 30 km/h) sein. Eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung reduziert den Lärmpegel erheblich. Dies verbessert nicht nur die Lebensqualität der Anwohnenden, sondern kann auch dazu beitragen, gesundheitliche Probleme wie Schlafstörungen und Stress zu reduzieren. Darüber hinaus ist eine Temporeduzierung entlang der Münsterstraße auch im Hinblick auf den Klimaschutz von höchster Relevanz, da diese den Treibstoffverbrauch und damit die THG-Emissionen reduziert. Es ist daher wichtig, dass die Stadt Hörstel diese Maßnahme ernsthaft in Betracht zieht und entsprechende Schritte unternimmt, um die Geschwindigkeit entlang der Münsterstraße zu reduzieren. Dies dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch dem Schutz unserer Umwelt und zukünftiger Generationen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Stadt Hörstel mit gutem Beispiel vorangehen und die Möglichkeit nutzen sollte, öffentlichkeitswirksam zu zeigen, dass sie sich aktiv für den Lärmschutz und den Klimaschutz einsetzt. In diesem Zuge möchten wir ebenfalls betonen, dass eine ausgewogene Nutzung des öffentlichen Raums, die auch Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden gerecht wird, von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität in unserer Gemeinde und deren Attraktivitätssteigerung ist. Abschließend weisen wir darauf hin, dass es unabdingbar ist, über die gesetzlich vorgeschriebene Kartierungspflicht hinauszugehen und die Anliegen der Anwohnenden angemessen zu berücksichtigen. Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten können wir langfristig eine Verbesserung der Lebensqualität in unserer Gemeinde erreichen. Mit freundlichen Grüßen, Lisa Baumann

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Lärm

Ort 48477 Hörstel, Lüttmannstr.

Lärm durch Autobahn und Bahnverkehr

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Lärmaktionsplanung

Ort 48477 Hörstel, Gelindkamp

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Lärmaktionsplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Als Anwohner im Neubaugebiet Gelindkamp ist unsere Familie direkt von der deutlichen Zunahme des Lärms betroffen. Die Bergeshöveder Straße wird täglich von vielen hunderten LKW und tausenden PKW befahren. Wäre denn nicht zunächst mal die Überlegung zu tätigen, hier einen Lärmschutzwall zu errichten.

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Lärmaktionsplanung

Ort 48477 Hörstel, Beethovenstr.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Lärmaktionsplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Als Anwohner in der Beethovenstraße 29, dessen Grundstück am Fußpunkt des Lärmschutzwalls endet, ist unsere Familie direkt von der deutlichen Zunahme des Lärms betroffen. Diese resultiert meiner Meinung nach aus folgenden Punkten: - Der Lärmschutzwall ist im Laufe der Zeit deutlich abgesackt, so dass Fahrzeuge höheren Aufbaus (ab SUV-Größe) im Bereich unseres Grundstücks wahrgenommen werden. - Die Verkehrsstärke hat mit knapp über 8.200 Kfz/Tag, laut Veröffentlichung des LANUV NRW, exponentiell zugenommen. - Seit dem Neubau des Kindergartens auf der gegenüberliegenden Straßenseite trägt dessen große Fassade dazu bei, dass die Grundstücke zusätzlich beschallt werden. Unser Grundstück liegt direkt gegenüber. - Die Vegetation auf dem Wall, die in der wärmeren Jahreszeit ihren kleinen Beitrag als Lärmschutz leistet, wurde zu unserem Unverständnis großflächig auf den Stock gesetzt. - Die 50-er Zohne wird leider seltenst von Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Zwischen K&K und Kreisverkehr wird die max. zulässige Geschwindigkeit nahezu immer überschritten. Ab dem Frühjahr macht es vielen Motorradfahrern anscheinend große Freude, nach durchfahren der Kreisverkehrs alles zu geben um ihre Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Bedingt durch den Kindergarten auf der gegenüberliegenden Seite wäre eine 30-er Zone empfehlenswert. Vielleicht würde ein stationärer Blitzer etwas zur Einhaltung des Tempolimits beitragen. Hinsichtlich des Lärmschutzes möchten wir die Stadt Hörstel bitten, als ersten Schritt die tatsächliche Höhe (Schirmkante) und Geometrie des Walls mit der des Ursprungs aus dem Bebauungsplan vermessungstechnisch zu überprüfen. Bei maßgeblicher Unterschreitung bitte wir um entsprechende Maßnahmen unter Einbeziehung betroffener Anwohner. Für Rückfragen oder Verbesserungsvorschlägen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie mich und die anderen Anwohner der Beethovenstraße auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen Familie Stüper Beethovenstr. 29

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Lärmaktionsplanung, Tempo 50 auf der Tormoorstraße bis zur Dreierwalder Brücke

Ort 48477 Hörstel, Surenkamp

Sehr geehrte Damen und Herren, die Lärmbeslastung durch die Torfmoorstraße hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Besonders durch die ortsauswärts fahrenden Autos, die an der Steigung der Dreierwalder Brücke beschleunigen, entsteht erheblicher Verkehrslärm. Diese Lärmbelastung könnte relativ einfach durch eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h bis zur Dreierwalder Brücke reduziert werden.

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Hörstel, Lehm Stiege /Westfalenstasse

Ort 48477 Hörstel, Lehmstiege

Sehr geehrte Damen und Herren die Anwohner im Bereich Lehmstiege /Westfalenstr. / Kohlerieweg werden bereits durch den Lärm der A30 über Gebühr belastet. Ein Hinweis hierauf erübrigt sich, ich gehe davon aus, dass die Stadtverwaltung sich umfassend für ihre Bürger einsetzt, um eine Verbesserung des Lärmpegel zu erreichen. Zusätzlich verursacht auch die Westfalenstrasse erheblichen Lärm. Zu Schulbeginn und Schulenende herrscht durch Elterntaxis ein extrem hohes Verkehrsaufkommen. Hier könnte die Stadt in Zusammenarbeit mit der Schule ein entsprechendes Konzept erarbeiten, die Anzahl der Fahrten mit Pkw zu reduzieren. Ferner ist der Straßenbelag der Westfalenstrasse sehr schadhaft. Insbesondere unter der Autobahnbrücke werden im Zusammenspiel Abrollgeräusch und schadhafter Asphalt enorme Lärmpegel verursacht. Flüsterasphalt für diesen Bereich bis zur Schule würde deutliche Abhilfe schaffen. Schüler aus der Siedlung fahren bzw gehen vom Kohlerieweg über die Westfalenstrasse zur Schule. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung bereits ab diesem Wegpunkt würde die Lärmemissionen reduzieren und gleichzeitig ein erhebliches Plus an Verkehrssicherheit erzeugen.

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Lärmaktionsplanung

Ort 48477 Hörstel, Beethovenstr.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Lärmaktionsplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sehr. Ich bin Anwohner in der Beethovenstraße und mein Grundstück endet am Fußpunkt des Lärmschutzwalls. Dadurch bin ich direkt von der deutlichen Zunahme des Lärms betroffen, welcher sich meines Erachtens aus den nachfolgenden Punkten ergibt: - der Lärmschutzwall ist im Laufe der Zeit deutlich abgesackt. Fahrzeuge höheren Aufbaus (ab SUV-Größe) werden augenscheinlich wahrgenommen. - Die Verkehrsstärke hat mit knapp > 8.200 Kfz/Tag (Veröffentlichung LANUV NRW) exponentiell zugenommen. - Seit dem Neubau des Kindergartens auf der gegenüberliegenden Straßenseite trägt dessen große Fassade dazu bei, dass die nördlichen Grundstücke zusätzlich beschallt werden. - Die Vegetation auf dem Wall, welche in der wärmeren Jahreszeit ihren kleinen Beitrag als Lärmschutz leistet, wurde zu meinem Unverständnis großflächig auf den Stock gesetzt. Hinsichtlich des Lärmschutzes möchte ich die Stadt Hörstel bitten, als ersten Schritt die tatsächliche Höhe (Schirmkante) und Geometrie des Walls mit der des Ursprungs aus dem Bebauungsplan vermessungstechnisch zu überprüfen und offenkundig mitzuteilen. Bei maßgeblicher Unterschreitung bitte ich um entsprechende Maßnahmen unter Einbeziehung betroffener Anwohner. Für Rückfragen oder Verbesserungsvorschlägen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Brede Beethovenstr. 31

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Bevergerner Straße Ortausgang Riesenbeck Kreisverkehr

Ort 48477 Hörstel, Karl-Grüter-Str.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie auch die Häuser gegenüber des Lärmschutzwall zu beachten. Hier befindet sich nämlich keinerlei Lärmschutz, es sei denn die Anwohner versuchen selber auf ihrem eigenen Grundstück eine Abmilderung gegen den Verkehrslärm zu gestalten. Tempo 50 wird wohl zu oft nicht eingehalten, vor allem das Beschleunigen und Abbremsen der vielen LKW verursacht zusätzlich starken Lärm. Mit freundlichen Grüßen.

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Kreisverkehr am Blomenweg

Ort 48477 Hörstel, Blomenweg

Enormer Lärm in Höhe des Kreisverkehrs am Blomenweg v.a. durch die Masse an Motorrädern, aber auch durch Trecker und LKWs und zu schnell fahrende PKWs. Stadtauswärts wird ordentlich Gas gegeben, stadteinwärts hört man schon von weitem den Lärm. Sich draußen aufzuhalten ist nicht möglich. Ein Lärmschutz wäre eine echte Erholung für Ohren und Nerven und eine Verbesserung der Lebensqualität.

Kontaktperson

Kontaktperson:

Herr Christian Ungruh
Telefon: 05454/911300
E-Mail: c.ungruh@hoerstel.de

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