Mängelmelder Stadt Hörstel Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hörstel - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 11.08.2024
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Autobahnabfahrt Hörstel

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Hörstel bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Hörstel sind von der Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraßen

  • A30
  • L591 (Kreisverkehr K38 bis Abzweig Surenburger Straße)

mit einem Fahrzeugaufkommen von >8.200/Tag erfasst.

In den aktuellen Karten die das LANUV NRW[2] veröffentlicht hat, sind auch noch folgende Straßenabschnitte enthalten, die aber nachweislich nicht die Schwelle von >8.200 KFZ/Tag erreichen:

  • L501 Hörstel (Abzweig Tiefer Weg/L833 bis zum Industriegebiet/Dornierstraße
  • L591 (Kreisverkehr K38 bis Abzweig Torfmoorstraße(K14)

Diese beiden Straßenabschnitte werden in den Lärmkarten hinsichtlich der farblichen Darstellung noch durch das
LANUV NRW berichtigt.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link), mit Ausnahme der vorstehend genannten Abschnitte der L501 und L591.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Erkenntnisse der ersten drei Stufen wurden bereits ausgewertet und sind bereits in den Lärmaktionsplan Stufe 4 miteingeflossen. Ihre Stellungnahmen zur vierten Stufe werden ebenfalls gesammelt, abgewogen und stellen einen Teil des Lärmaktionsplans dar. Das bedeutet, dass die Stadt Hörstel sich mit Ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen könnten.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser zweiten Phase wird der Lärmaktionsplan vom Rat beschlossen und unter www.hoerstel.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Kontaktperson

Kontaktperson:

Herr Christian Ungruh
Telefon: 05454/911300
E-Mail: c.ungruh@hoerstel.de

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