Verfahren Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Bewirtschaftungsplan FGE Maas NRW - Zeitplan und Arbeitsprogramm

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 23.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Logo Lebendige Gewässer in NRW

Gemäß § 84 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bis 22. Dezember 2027 zu aktualisieren. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans  für die deutschen Teile der Flussgebietseinheit Maas (im Folgenden: FGE Maas NRW) liegt dabei in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Vorfeld die Möglichkeit, bei der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans mitzuwirken. Dazu gehört die Anhörung zum Dokument  "Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033", das Ihnen hiermit vorgelegt wird.

Sie können bis zum 23.06.2025 dazu Stellung nehmen. Nutzen Sie dazu gerne dieses Portal oder einen der anderen Wege, die Ihnen am Schluss des Dokuments vorgestellt werden.

Kontaktperson

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat IV-3 Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Tel.:       0211/4566-0
Email: poststelle@munv.nrw.de

Teilnahmebedingungen

Für die Abgabe Ihrer Stellungnahme über Beteiligung NRW ist eine Registrierung notwendig. Wenn Sie eine persönliche Beantwortung Ihrer Stellungnahme wünschen, bitten wir Sie um die Hinterlegung geeigneter Kontaktdaten.

Datenschutzerklärung

Für die vorliegende Anhörung sind die Datenschutzbestimmungen von Beteiligung.NRW ausschlaggebend. Diese können hier eingesehen werden. Die vorliegende Konsultation wird verantwortet vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Dessen Impressum können Sie hier einsehen.

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