Verfahren Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Bewirtschaftungsplan FGE Maas NRW - Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 23.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Logo Lebendige Gewässer in NRW

Gemäß § 84 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bis 22. Dezember 2027 zu aktualisieren. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans (BWP) für die deutschen Teile der Flussgebietseinheit Maas (im Folgenden: FGE Maas NRW) liegt dabei in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Träger öffentlicher Belange, Interessensgruppen, Politik und die allgemeine Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) haben im Vorfeld die Möglichkeit, bei der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans mitzuwirken. Dazu gehört die Anhörung zu den "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung", die Ihnen hiermit vorgelegt werden.

Sie können bis zum 23.06.2025 dazu Stellung nehmen. Nutzen Sie dazu gerne dieses Portal oder einen der anderen Wege, die Ihnen am Schluss des Dokuments vorgestellt werden.

Die Anhörung zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung hat folgende Ziele:

  • Der Bericht soll allen Beteiligten, die an der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans mitwirken, die zu behandelnden Themen vorstellen. Bei diesen „Fragen“ der Gewässerbewirtschaftung geht es vorrangig um Belastungen, die in vielen Bächen, Flüssen, Seen oder dem Grundwasser der FGE zu einer Verfehlung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie führen. Einzelfälle oder besondere Belastungen, die nur lokal auftreten, spielen hierbei keine Rolle.
  • Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung werden zusammen mit den Ergebnissen der aktuellen Bestandsaufnahme und dem Stand der Maßnahmenumsetzung für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 in die Überarbeitung des Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszyklus 2028-2033 eingehen.
  • Ihre Stellungnahmen dienen dazu, den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den vierten Bewirtschaftungszyklus vorzubereiten und Ihre Vorschläge und Anregungen dabei zu berücksichtigen. Der Verfahrensablauf zu dieser Anhörung, die ab dem 22.12.2024 beginnt, wird am Ende des Berichtes erläutert.

Kontaktperson

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Tel.:      0211/4566-0
Fax:       0211/4566-388
poststelle@munv.nrw.de

Für fachliche Auskünfte:

Dr. Christoph Aschemeier
Ref. IV-3 (Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie)

Telefon: 0211/4566-304
Email: christoph.aschemeier@munv.nrw.de

Teilnahmebedingungen

Für die Abgabe Ihrer Stellungnahme über Beteiligung NRW ist eine Registrierung notwendig. Wenn Sie eine persönliche Beantwortung Ihrer Stellungnahme wünschen, bitten wir Sie um die Hinterlegung geeigneter Kontaktdaten.

Datenschutzerklärung

Für die vorliegende Anhörung sind die Datenschutzbestimmungen von Beteiligung.NRW ausschlaggebend. Diese können hier eingesehen werden. Die vorliegende Konsultation wird verantwortet vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Dessen Impressum können Sie hier einsehen.

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