Flächennutzungsplan Stadt Mechernich Erneute Beteiligung

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Tausch von Flächendarstellungen in Mechernich-Strempt und Kommern"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 22.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans -FNP-

„Tausch von Flächendarstellungen in Mechernich – Strempt und Kommern“

hier:         Wiederholung der erneuten (verkürzten) Beteiligung der Öffentlichkeit

-gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren nach 214 Abs. 4 Baugesetzbuch -BauGB-

Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 gem. § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB, die Wiederholung des Verfahrensschrittes der -erneuten (verkürzten)- Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplans -FNP- beschlossen.

Ziel der Planung ist es, durch den Tausch von Flächendarstellungen die Voraussetzungen für eine weitere, bauliche Entwicklung des Ortes Strempt zu schaffen. Dies resultiert insbesondere auch aus der Nähe -fußläufige Entfernung- des Plangebietes zum Bahnhof Mechernich und deckt sich mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, einer prioritären Baulandentwicklung im Bereich der Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Aussagen aus dem Landschaftsplan -LP Nr. 28 Mechernich-
  • Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen -Regionalplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan-
  • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen -derzeitiger Umweltzustand, bei Durchführung der Planung-
  • Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen, Abrissarbeiten
  • Nutzung natürlicher Ressourcen / Konfliktpotentiale:
    • Schutzgut Fläche / Überplanung / Suchräume für Ausgleichsflächen
    • Schutzgut Boden / Versiegelung, Bodenverdichtung, Veränderung der Bodenstruktur, Schadstoffeintrag
    • Schutzgut Wasser / Verringerung Grundwasserneubildung, möglicher Schadstoffeintrag in Grund- und Oberflächenwasser
    • Schutzgut Tiere
    • Schutzgut Pflanzen
    • Schutzgut Biologische Vielfalt / Verlust von Lebensraum, Zerschneidungseffekte
  • Emissionen
    • Lärm / Immissionen
  • Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Risiken für menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe und Umwelt
  • Kumulierung mit Auswirkungen benachbarter Vorhaben
  • Auswirkungen auf das Klima:
    • Belastung der Luft mit Schadstoffen
    • Inanspruchnahme von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen
  • Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen
  • Alternative Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen
  • Methodik, Merkmale und technische Verfahren der Umweltprüfung
  • Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
  • Schutzgebiete auf Grundlage @LINFOS
  • Schutzziele der umgebenden Naturschutzgebiete, Vogel-, Fledermaus-, Insektenarten, Amphibien und Reptilien
  • Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Mechernicher Voreifel bei Kommern“
  • Ausschluss von geschützten Arten aufgrund ihrer Lebensraumansprüche
  • Erkenntnisse auf Grundlage Fundortkataster @LINFOS
  • Erkenntnisse auf Grundlage „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW
  • Begutachtung der örtlichen Habitat Strukturen
  • Artenschutzrechtliche Erstbewertung
  • Prüfung nach § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand)
  • Prüfung nach § 44 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand)
  • Prüfung nach § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
  • Vermeidungsmaßnahmen

Sie erhalten die Gelegenheit ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben (§4a Absatz 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit und die Frist zur erneuten Stellungnahme werden angemessen verkürzt (§4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit

vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

  1. dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mechernich,                  den 04.03.2024

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag: 

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Katja Schmitz

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4222

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

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Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" Datenschutz | Beteiligung NRW, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Mechernich Datenschutz • Stadt Mechernich.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Übersichtsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Plan
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2

Informationen

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