Bebauungsplan Stadt Mechernich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 134 "Am Rothenloch" in Mechernich - Satzvey

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 09.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

                                                    Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134  „Am Rothenloch“ in Mechernich - Satzvey

hier:         Beteiligung der Öffentlichkeit -gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-  

Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zur o.g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere, bauliche Entwicklung des Ortes Satzvey zu schaffen. Dies resultiert insbesondere auch der Gegebenheit, dass der Ort Satzvey selbst über eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und eine Waldorfschule (Freie Veybachschule) sowie einen Bahnhaltepunkt verfügt. Zudem deckt sich die Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, einer prioritären Baulandentwicklung im Bereich der Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Innerhalb der Begründung - Entwurf, Stand Mai 2024-:

  • Beschreibung der Themen: Natur, Landschaft, Umwelt -allgemein-
  • Aussagen aus dem Landschaftsplan -LP Nr. 28 Mechernich-
  • Vermeidung und Ausgleich, Kompensation, Flächenbilanz -allgemein-

Innerhalb des Umweltbericht -Entwurf, Stand Mai 2024-:

  • Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele
  • Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und die Art der Berücksichtigung der Ziele
    • Regionalplan
    • Flächennutzungsplan
    • Landschaftsplan /Schutzgebiete
    • Forst
    • Landesnaturschutzgesetz
    • Eingriffsregelung
    • Bodenschutz
    • Niederschlagswasserbeseitigung
    • Lärmschutz
    • Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens

Schutzgüter:

    • Landschaft, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    • Fläche, Boden, Wasser, Grundwasser, Luft und Klima
    • Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
    • Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Erneuerbare Energien
    • Wechselwirkungen zwischen den dargestellten Umweltmedien
    • In Betracht kommende Planungsalternativen
    • Beschreibung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

Innerhalb der Textlichen Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise -Entwurf, Stand Mai 2024-:

  • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Ausgleichs- (CEF-) Maßnahmen zum Artenschutz
  • Kompensationsmaßnahmen
  • Geogene Bleibelastung
  • Wasserschutzgebiet
  • Erdbebengefährdung

Innerhalb der Artenschutzrechtlichen Prüfung -Stufe II-   -Stand Oktober 2018-:

  • Vorhaben und Wirkfaktoren
  • Lebensraumsituation
  • Mögliche Betroffenheit relevanter Arten
    • Mögliche Vorkommen planungsrelevanter Arten im Betrachtungsraum
    • Mögliche Betroffenheit der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten
    • Säugetiere
    • Vögel
    • Reptilien
    • Amphibien
  • Maßnahmen
    • Vermeidungsmaßnahmen
    • CEF-Maßnahme

Innerhalb der Artenschutzrechtliche Stellungnahme zu Fledermaus- und Haselmausvorkommen sowie zu Vorkommen von Feuersalamander, Schlingnatter und Waldeidechse   -Stand Mai 2024-

  • Artenvorkommen
  • Wirkfaktoren
  • Maßnahmen

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit

                                 vom 01.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen und zwar während der Dienststunden von:

                                          montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

                                           und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 13.06.2024 

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Bottin

Fachbereich 2 - Stadtentwicklung

Bergstraße 1

53894 Mechernich


Telefon: 02443 / 49-4223
E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

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