Bebauungsplan Stadt Mechernich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 156 "Wohnbebauung - Ober dem Zwergsen Morgen" in Mechernich - Lorbach

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 17.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan Bebauungsplan BP 156

Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156

„Wohnbebauung – Ober dem Zwergsen Morgen“ in Mechernich - Lorbach

hier:   a.   Bekanntgabe der Einleitung des Verfahrens   -gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-  

           b.   Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit       -gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-

a.    Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

b.   In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere, bauliche Entwicklung des Ortes Lorbach zu schaffen.

Die erforderliche planungsrechtliche Grundlage soll mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Sie erhalten die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans mit dem Entwurf der Begründung, dem Entwurf des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Begleitplan, dem Entwurf der textlichen Festsetzungen, Kennzeichnungen, Hinweise und der artenschutzrechtlichen Vorprüfung -ASP Stufe I- hängt in der Zeit

vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 24.06.2024

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag:

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Bottin

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1

53894 Mechernich

Tel.: 02443 / 49-4223

Email: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung
  • Planübersicht - Lageplan
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung - ASP I

Informationen

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