Bebauungsplan Stadt Mechernich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 157 "Am Eichenbusch" in Mechernich-Bergheim

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 30.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 

„Am Eichenbusch“ in Mechernich - Bergheim

hier:         Beteiligung der Öffentlichkeit -gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-  

Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zur o.g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel der Planung ist es, im Ortsteil Bergheim ein Neubaugebiet für Einfamilienhäuser zu schaffen, nachdem hier schon seit längerer Zeit eine entsprechende Nachfrage, insbesondere auch von Bewohnern des Ortes formuliert wurde.

Die erforderliche planungsrechtliche Grundlage soll mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Innerhalb der Begründung - Entwurf, Stand Juli 2024-:

  • Beschreibung der Themen: Natur, Landschaft, Umwelt -allgemein-
  • Aussagen aus dem Landschaftsplan -LP Nr. 28 Mechernich-
  • Vermeidung und Ausgleich, Kompensation, Flächenbilanz -allgemein-

Innerhalb des Umweltberichtes -Entwurf, Stand Juli 2024-:

  • Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele
    • Bedarf an Grund und Boden
  • Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und die Art der Berücksichtigung der Ziele
    • Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen
    • Fachplanungen, Schutzgebiete und Bauleitpläne
  • Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens

Schutzgüter:

    • Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
    • Tiere und Pflanzen, -ökologische Bewertung von Ausgangszustand und Planung-
    • Landschaft und Erholung,
    • Boden und Fläche,
    • Wasser,
    • Luft und Klima,
    • Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Vermeidung von Emissionen -Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme-
    • Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser,
    • Wechselwirkungen zwischen den dargestellten Umweltmedien
    • In Betracht kommende Planungsalternativen

Innerhalb der Textlichen Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise -Entwurf, Stand Juli 2024-:

  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
    • Ausgleichsflächen
    • Vorgartenzonen
    • Retentionszisternen
    • Energieeffiziente, insektenschonende, bedarfsorientierte Beleuchtung
  • Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, sonstigen Bepflanzungen
    • Straßenbäume, Hecken, Dachbegrünung
  • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Ausgleichs- (CEF-) Maßnahmen zum Artenschutz
  • Kompensationsmaßnahmen
  • Geogene Bleibelastung
  • Immissionsschutz
  • Artenliste für Pflanzungen

Innerhalb der Artenschutzrechtlichen Prüfung -Stufe I + II-   -Stand 13.11.2023-:

  • Untersuchungsgebiet und Rahmenbedingungen im Planungs- und Naturschutzrecht
  • Biotoptypen und planungsrelevante Arten
  • Prüfung der Wirkfaktoren
  • Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände -ASP II-
  • Betroffene Biotoptypen / Lebensräume
  • Beobachtete Arten -insbesondere Feldlerche-
  • Ermittlung / Darstellung betroffener Arten -Betroffenheiten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 4 BNatSchG
  • Ergebnis

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit

vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 12.07.2024

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Herr Thomas Schiefer

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4200

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

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