Flächennutzungsplan Stadt Mechernich Beschluss

44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mechernich "Erweiterung Abfallwirtschaftszentrum - Kreis Euskirchen"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.10.2024 bis 21.11.2025
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mechernich

Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 13.08.2024, Az. 35.22-2024-0087548 FNP-44, die vom Rat der Stadt Mechernich am 07.05.2024 beschlossene 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mechernich „Erweiterung Abfallwirtschaftszentrum – Kreis Euskirchen“, gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung, genehmigt.

Die Genehmigung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 44. Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Jedermann kann die Planänderung, ihre zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung und der artenschutzrechtlichen Prüfung ab sofort, dauernd im Fachbereich 2, -Stadtentwicklung- im Rathaus der Stadt Mechernich, von montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Anlage:     Übersichtskarte

H I N W E I S E

Es wird darauf hingewiesen, dass die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  1. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  1. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet oder
  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt (§ 7 (6) GO NW).

Die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Mechernich, Rathaus, Bergstraße 1, 53894 Mechernich geltend gemacht werden.

Der Inhalt der v.g. Bekanntmachung wird auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter  https://www.mechernich.de/rathaus-und-politik/dienstleistungen-der-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen-und-buergerbeteiligungen

und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Mechernich, den 02.10.2024

Der Bürgermeister

gez. Dr. Hans-Peter Schick

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Sandra Bottin

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4223

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

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