Bebauungsplan Stadt Mechernich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 168 "Erweiterung Abfallwirtschaftszentrum" in Mechernich - Strempt

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 30.12.2024 bis 31.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 

„Erweiterung Abfallwirtschaftszentrum“ in Mechernich - Strempt

hier:         Beteiligung der Öffentlichkeit -gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-  

Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zur o.g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen zu schaffen. Die Fläche innerhalb des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) für die Unterbringung bzw. Entwicklung notwendiger abfallwirtschaftlicher Anlagen ist nahezu erschöpft. Eine Belegung des Deponiekörpers ist aus technischen Gründen in den nächsten Jahrzehnten nicht möglich. Dem gegenüber sind in nahe Zukunft betriebliche Erweiterungen zur Deponienachsorge und Sicherstellung der Abfallentsorgung in unmittelbarem örtlichen Zusammenhang erforderlich. Diese bestehen zum Beispiel in der Modernisierung von technischen Anlagen. Die erforderliche planungsrechtliche Grundlage soll mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Mensch und Bevölkerung:

  • Immissionsschutz, Schall-, Luft-, Licht- und Geruchsimmissionen, Lärm, Staub, visuelle Reize
  • Einwirkungsbereich von Störfallbetrieben
  • Verkehr
  • Ver- und Entsorgung, Abfälle
  • Brandschutz
  • Verkehr, Verkehrslärm
  • Erschütterungen, Gefahrenschutz

Boden und Flächen:

  • Versieglung, Flächenverbrauch, Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche
  • Bodenbelastungen, Kampfmittel
  • Aufschüttungen, Abgrabungen
  • Boden, Bodenfunktion, Bodentypologie, Bodenbeschaffenheit, Bodenschichten, Schutzwürdige Böden

Wasser:

  • Entwässerung, Niederschlagswasserbeseitigung, Versickerung
  • Grundwasser, Grundwasserneubildung, Grundwasserstände
  • Hochwasserschutz / Starkregen, Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete
  • Abwasser, Wasserversorgung

Pflanzen und Tiere:

  • Schutzkulisse
  • Arten- und Biotopschutz
  • Beschreibung und Bewertung der Bestandsituation, Vegetations- und Biotopstrukturen, Biotopbewertung, biologische Vielfalt
  • Artenschutz, artenschutzrechtliche Betroffenheit/Bedeutung, Beschreibung der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsgebiet und Einengung des Artenpools aufgrund des vorhandenen Lebensraums
  • Artengruppen Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien
  • Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
  • Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Nahrungshabitat
  • Ökologische Eingriff- und Ausgleichsbilanz, Ausgleich-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen, Pflanzliste, Pflanzmaßnahmen

Luft und Klima:

  • Makro- und Mikroklima, klimatische Funktion/Daten
  • Klimatope
  • Luftqualität, Luftschadstoffbelastung

Landschaft / Stadtbild:

  • Stadträumliche Einbindung
  • Landschafts- und Ortsbild, Lage und Kurzbeschreibung des Untersuchungsraums
  • Landschaftsplan -LP Nr. 28 Mechernich-
  • Naturräumliche Einheit, Topographie
  • Erholung

Kultur- und Sachgüter:

  • Belange des Denkmalschutzes
  • Bodendenkmalpflege
  • Kulturlandschaftsraum „Kulturlandschaft Eifel“

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit

vom 30.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                  den 05.12.2024

Stadt Mechernich  - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag

gez. Dipl.-Ing. Th. Schiefer

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Sandra Bottin

Fachbereich 2 - Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49- 4223

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Informationen

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