Flächennutzungsplan Stadt Mechernich Beschluss

Erneute Bekanntmachung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mechernich aus dem Jahr 2006

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 24.01.2025 bis 28.02.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung

Erneute Bekanntmachung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mechernich aus dem Jahr 2006

Die im Amtsblatt für die Stadt Mechernich vom 14.04.2006 erfolgte Bekanntmachung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mechernich wird hiermit vorsorglich erneut bekannt gemacht.

Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 30.03.2006, Az. 35.2.11-44-16/06, den vom Rat der Stadt Mechernich am 24.01.2006 beschlossenen neuen Flächennutzungsplan der Stadt Mechernich gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich des neuen Flächennutzungsplans erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Flächennutzungsplan drei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen dargestellt sind. Die Konzentrationszonen liegen bei Kallmuth, Voissel und Lorbach. Ihre genaue Lage im Stadtgebiet ist aus der unten abgebildeten Karte ersichtlich. Außerhalb dieser Konzentrationszonen greift für den übrigen Außenbereich im Stadtgebiet eine Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen nach Maßgabe von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Danach stehen einer Zulassung von Windkraftanlagen im übrigen Außenbereich, das heißt außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen, in der Regel öffentliche Belange entgegen.

Die Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 30.03.2006 wird hiermit erneut ortsüblich bekannt gemacht und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans rückwirkend zum 14.04.2006 in Kraft gesetzt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung Flächennutzungsplan zum 14.04.2006 wirksam.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einschließlich Erläuterungsbericht liegt mit dem Wirksamwerden dieser Bekanntmachung, das heißt, mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt, beim Fachbereich 1, Stadtentwicklung, im Rathaus der Stadt Mechernich, Verwaltungsgebäude 1, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Fachbereichs Stadtentwicklung zur dauernden Einsichtnahme bereit. Jedermann kann den Flächennutzungsplan nebst Erläuterungsbericht einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis auf Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach § 215 Baugesetzbuch:

§ 215 Abs. 1 BauGB lautet:

„Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.“

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:

§ 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet:

"Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt."

Mechernich, den 17.01.2025

Der Bürgermeister

gez. Dr. Schick

Kontaktperson

Stadtverwaltung Mechernich

Herr Thomas Schiefer

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4200

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" Datenschutz | Beteiligung NRW, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Mechernich Datenschutz • Stadt Mechernich.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Übersichtsplan

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang