Bebauungsplan Stadt Mechernich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 174 "Hinter den Zäunen II" in Mechernich-Glehn -Offenlage-

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.10.2025 bis 30.11.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr.174 

„Hinter den Zäunen II.“ in Mechernich - Glehn

hier:         Beteiligung der Öffentlichkeit -gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-  

Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Mechernich, hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, im Verfahren zur o.g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die jüngst geschaffene städtebauliche Struktur (Baugebiet „Hinter den Zäunen“ Bebauungsplan Nr. 126 und Baugebiet „Grüner Weg“ Nr. 160) fortzuführen und ein kleines weiteres Baugebiet östlich des Friedhofes zu entwickeln. Das Plangebiet soll sich auch auf Flächen des Friedhofs erstrecken, die zukünftig aufgrund veränderter Bestattungsformen nicht mehr in Gänze benötigt werden. Die Stadt Mechernich ist Eigentümerin der im Plangeltungsbereich befindlichen Flächen und würde diese gerne entwickeln, um sie im gedämpften Preissegment veräußern zu können.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Folgende verfügbare Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
    • Immissionen (Gerüche, Lärm, Licht, Luft), Immissionsschutz
    • Einwirkungsbereich Störfallanlagen
    • Erschütterung, Gefahrenschutz
    • Verkehr
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
    • Tierwelt, Artenschutz, biologische Vielfalt
    • Pflanzwelt, Biotopschutz, Biotope (Eingriff-/Ausgleich), biologische Vielfalt
    • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
    • Ausgleich-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen
  • Boden und Flächen:
    • Bodenfunktion, -typologie, -fruchtbarkeit und -haushalt
    • Geologischer Untergrund
    • Versieglung, Flächenbilanz
    • Bodenbelastungen (Bleibelastung), Altlasten, Kampfmittel
    • Abgrabungen, Aufschüttungen
  • Landschaft und Erholung:
  • Landschafts- und Ortsbild, Topographie, naturräumliche Einheit, Landschaftsraum
  • Landschaftsplan -LP Nr. 28 Mechernich-, Landschaftsschutzgebiet „Mechernicher Voreifel“ (LSG-5305-0018)
  • Erholung
  • Wasser:
    • Entwässerung, Schmutz- und Niederschlagswasser
    • Versickerung, Grundwasser
    • Hochwasser, Starkregen,
    • Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiete
  • Luft und Klima:
    • Makro- und Mikroklima, klimatische Funktion, Klimatop
    • Luftschadstoffe
  • Wirkungsgefüge (zwischen Tieren, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter:
    • Denkmal- und Bodendenkmalpflege
    • Kulturlandschaftsbereich „Glehn“
  • Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern:
    • Abwasser -und Müllentsorgung
    • Baubedingte Emissionen, visuelle Reize
  • Nutzung Erneuerbare Energien:
    • Solar -und Photovoltaik
  • Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit

vom 31.10.2025 bis einschließlich 30.11.2025

auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter https://www.mechernich.de/wirtschaft-und-bauen/bebauungsplaene-flaechennutzungsplaene-im-aktuellen-beteiligungsverfahren und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  1. dass die Stellungnahmen elektronisch, über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/Mechernich/startseite oder per E-Mail an bauleitplanung@mechernich.de ,übermittelt werden sollen.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Mechernich, 1. Etage, Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mechernich,                 den 20.10.2025

Stadt Mechernich - Der Bürgermeister -

Fachbereich 2           -Stadtentwicklung-

Im Auftrag

gez. Christoph Breuer

Kontakt

Stadtverwaltung Mechernich

Frau Katja Schmitz

Fachbereich 2 -Stadtentwicklung-

Bergstraße 1, 53894 Mechernich

Tel: 02443 / 49-4222

E-Mail: bauleitplanung@mechernich.de

http://www.mechernich.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Portals "Beteiligung NRW" Datenschutz | Beteiligung NRW, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Mechernich Datenschutz • Stadt Mechernich.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Übersichtsplan
  • Begründung mit Umweltbericht -Entwurf-
  • Textliche Festsetzungen -Entwurf-
  • Planzeichnung -Entwurf-
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1
  • Auswertung der frühzeitigen Beteiligung
  • Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung

Informationen

Übersicht
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