Verfahren Stadt Oer-Erkenschwick Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Oer-Erkenschwick - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.06.2024 bis 16.07.2024
  • Stellungnahmen 11 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Oer-Erkenschwick bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Oer-Erkenschwick ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Offenlegung der Lärmkarten fand im Zeitraum vom 03.01. bis zum 29.02.2024 statt.

Die Grundlage für die nun laufende zweite Phase ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Oer-Erkenschwick, 4. Stufe.

Die Stadt Oer-Erkenschwick hat zur 2. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Diesen können Sie zum Vergleich auf der Webseite der Stadt Oer-Erkenschwick abrufen (www.oer-erkenschwick.de -"Lärmaktionsplanung der Stadt Oer-Erkenschwick")

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Und so können Sie Ihre Stellungnahme abgeben:

Den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Oer-Erkenschwick, 4. Stufe finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download.

Ihre Stellungnahme können Sie am Ende dieser Seite über den Button Ihre Stellungnahme eingeben.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Lärmaktionsplan wird dann voraussichtlich im Sommer 2024 unter www.oer-erkenschwick.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Frau Karsten

Rathausplatz 1, Raum 1.306

45739 Oer-Erkenschwick

Telefon: 02368/691-360

E-Mail: saskia.karsten@oer-erkenschwick.de

Datenschutzerklärung

In diesem Beteiligungsverfahren werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Teilnahme am Verfahren anonym erfolgt. Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist insoweit auch keine eigene, über die für das Hauptportal geltende Datenschutzerklärung hinausgehende Datenschutzerklärung erforderlich.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.