Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 7.1 „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Nammen“ gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7.1 „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Nammen“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung einer Gewerbegebietsfläche in der Gemarkung Nammen, Flur 3 sowie Gemarkung Wülpke, Flur 1.
„1. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz fasst die in Anhang 1 aufgeführten Beschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vorgebrachten Anregungen und Bedenken.
2.Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, den Bebauungsplan 7.1 „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Nammen“ gem. § 3 (2) öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung einer Gewerbegebietsfläche in der Gemarkung Nammen, Flur 3 sowie Gemarkung Wülpke, Flur 1.
Gesamtbeschluss: Einstimmig“
Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage „185/2024“ im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Rahmen eines Umweltberichts und eines Bodenschutzkonzepts geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Schallemissionen, Immissionen, Erholungsfunktion
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere
Gehölzstrukturen und Grünstreifen, Artenschutz, Bodenschutz
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
Artenschutz, Bodenschutz
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
Immissionen, Bodendenkmal, Bodenschutz, Versickerung, Bodenbeschaffenheit und –funktion, Versiegelung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
Immissionen, Wasserableitung und Versickerung, Bodenschutz, Grundwasser
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima
Bodenschutz, Kalt- und Frischluftproduktion, Versiegelung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
Gehölzstrukturen und Grünstreifen, Artenschutz, Schutzgebiete
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe
Bodendenkmal, Schutzgebiet
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024.
Der Planentwurf und die Begründung liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-322; E-Mail: gunnar.boldt@portawestfalica.de).
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 23.09.2024 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 23.09.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
· eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
· die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
· die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vorher beanstandet oder
· der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, den 30.10.2024
Die Bürgermeisterin
Anke Grotjohann
Gunnar Boldt
Sachgebiet Stadtplanung