Flächennutzungsplan Stadt Porta Westfalica Öffentliche Auslegung

119. Änderung des Flächennutzungsplans "Östliche Erweiterung GE Nammen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östliche Erweiterung GE Nammen“ gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östliche Erweiterung GE Nammen“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

„Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz:

1. nimmt die in Anlage 1 aufgeführten Anregungen und Bedenken, die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen sind, sowie die daraus resultierenden Änderungen der Verfahrensunterlagen zur Kenntnis (Anlage 1),

2. beschließt die Änderung des Geltungsbereichs der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östliche Erweiterung GE Nammen“ (Anlage 2),

3. beschließt, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und den zuständigen Bezirksausschuss gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Beschluss: einstimmig“

Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage „186/2024“ im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Abbildung: Geltungsbereich der 119. Flächennutzungsplanänderung (Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte, ohne Maßstab)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Rahmen eines Umweltberichts geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Schallemissionen, Immissionen, Erholungsfunktion

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Gehölzstrukturen und Grünstreifen, Artenschutz, Bodenschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Artenschutz, Bodenschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Immissionen, Bodendenkmal, Bodenschutz, Versickerung, Bodenbeschaffenheit und –funktion, Versiegelung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Immissionen, Wasserableitung und Versickerung, Bodenschutz, Grundwasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bodenschutz, Kalt- und Frischluftproduktion, Versiegelung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Gehölzstrukturen und Grünstreifen, Artenschutz, Schutzgebiete

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bodendenkmal, Schutzgebiet

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024.

Der Verfahrensunterlagen liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags                 von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs                 geschlossen
  • Donnerstags            von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags                     von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-322; E-Mail: gunnar.boldt@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Eine Vereinigung ist im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 23.09.2024 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 23.09.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

· eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

· die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

· die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vorher beanstandet oder

· der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 30.10.2024

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

Kontaktperson

Gunnar Boldt

Sachgebiet Stadtplanung

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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