Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Pflegezentrum Neesen“ gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Pflegezentrum Neesen“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Senioren- und Pflegezentrums in der Gemarkung Neesen, Flur 3.
„Beschlussvorschlag Gesamtbeschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Pflegezentrum Neesen“ gem. § 3 (2) öffentlich auszulegen. Das Ziel ist, die planungs- und baurechtliche Grundlage für die Errichtung eines Senioren- und Pflegezentrums in der Gemarkung Neesen, Flur 3 zu schaffen.
2. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz fasst die im Anhang 1 aufgeführten Beschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vorgebrachten Anregungen und Bedenken.
Gesamtbeschluss: Mehrheitlich, 4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung“
Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 167/2024 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Porta Westfalica verfügbar:
Im Umweltbericht (Teil B der Begründung) werden u.a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen untereinander thematisiert.
Absicherung des Vorhabens hinsichtlich der anstehenden Baugrundverhältnisse. Für die erwarteten Baugrundverhältnisse mit Gründungsvorschlag wurde zur Gewährleistung der zulässigen geotechnischen Rahmenbedingungen, insbesondere aber zur Sicherstellung einer technisch einwandfreien und sicheren Ausführung eine geologische Voruntersuchung der anstehenden Boden- und Bodenwasserverhältnisse durchgeführt.
III Äußerungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
IV Stellungnahmen von Fachbehörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025.
Der Planentwurf und weiteren Verfahrensunterlagen liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-322; E-Mail: gunnar.boldt@portawestfalica.de).
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 23.09.2024 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 23.09.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
· eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
· die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
· die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vorher beanstandet oder
· der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, den 16.12.2024
Die Bürgermeisterin
Anke Grotjohann
Kontakt:
Stadt Porta Westfalica
Kempstraße 1
Sachgebiet Stadtplanung
Gunnar Boldt
Tel: 0571/791-322