Raumordnungs-/Bauleitplan Rhein-Sieg-Kreis Frühzeitige Beteiligung

Landschaftsplan Nr. 10 "Lohmar-Naafbachtal"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2024 bis 05.04.2024
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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geplantes NSG Lohmarer Heide mit historischer Teichlandschaft

Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren zur 3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal"

Die 3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“ ist Teil eines Projektes zur Harmonisierung der Landschaftspläne, Satzungen des Rhein-Sieg-Kreises. Durch erhebliche Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen ist eine Anpassung der Vorschriften für die Schutzgebiete (Verbote, Ausnahmen, Befreiungen), eine Einarbeitung der Entwicklungen in der Bauleitplanung sowie eine Vereinheitlichung der teilweise in die Jahre gekommenen Pläne erforderlich. Alle rechtskräftigen Landschaftspläne sollen sukzessive im Rahmen von Änderungsverfahren aktualisiert und in ein einheitliches Format gebracht werden.

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat einen Vorentwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 06.12.2023 die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. In diesem Verfahrensschritt werden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung informiert. Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, ob Eigentumsflächen oder Interessen von der Planung betroffen sein können. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange in zukünftige Entscheidungen einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1 Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Das Plangebiet umfasst Teile des Stadtgebietes Lohmar und Teile der Gemeindegebiete Neunkirchen-Seelscheid und Much. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

 

Landschaftsplan Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“, 3. Änderung – Vorentwurf

 

Der Vorentwurf besteht aus 

  • einem Text mit dem Textteil A sowie den Textteilen B und C,
  • der Entwicklungskarte mit einen Nord- und einem Südblatt,
  • der Festsetzungskarte mit einen Nord- und einem Südblatt und 
  • der Anlagekarte mit einen Nord- und einem Südblatt (nicht Bestandteil der späteren Satzung).

Der Vorentwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls 

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.28 während der Kernarbeitszeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung (02241 13-7006),
  • im Rathaus der Stadt Lohmar, Stadthaus, 2. Obergeschoss, Bauaufsichts- und Planungsamt, Hauptstr. 27-29, 53797 Lohmar,
  • im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Amt für Gemeindeentwicklung, Hauptstraße 78, 53819  Neunkirchen-Seelscheid im Raum 212 während der Dienststunden Montags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstags und Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Dienststelle (02247 303-0 bzw. 02247 303-231 oder 02247 303-313, planung@neunkirchen-seelscheid.de),
  • im Rathaus der Gemeinde Much, Hauptstraße 57, 53804 Much nach telefonischer Terminvereinbarung (02245 6832),
  • im Internet im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises

 eingesehen werden.

Es können in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis zum 05. April 2024 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftlichen Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per E-Mail an LP10-Fruehz-Beteiligung@rhein-sieg-kreis.de.

Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden.

Kontaktperson

Rhein-Sieg-Kreis

Tobias Bufler

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Tel: 02241 13-7006

E-Mail: LP10-Fruehz-Beteiligung@rhein-sieg-kreis.de

Datenschutzerklärung

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Allgemein gilt für die Nutzung des Hauptportals die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals NRW, die hier eingesehen werden kann: Hauptportal - Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der allgemeinen Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Landschaftsplanung des Rhein-Sieg-Kreises innerhalb des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis die nachfolgende Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Diese Datenschutzerklärung ergänzt die Datenschutzerklärung zum Internetauftritt der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises. Alle dort abgegebenen grundsätzlichen Erklärungen gelten auch für die Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Landschaftsplanung über die Nutzung des Beteiligungsportals NRW.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Abt. 66.4 Räumliche Planung, Naturschutzprojekte
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
oder Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon: 02241 13-0
E-Mail: landschaftsplanung[at]rhein-sieg-kreis.de

2. Erreichbarkeit der/des Datenschutzbeauftragten Rhein-Sieg-Kreis
Datenschutzbeauftragte/ Datenschutzbeauftragter
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
oder Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon: 02241 13-2244
E-Mail: datenschutz[at]rhein-sieg-kreis.de

3. Hinweise zur allgemeinen Nutzung des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis

Allgemeine Informationen
Mit dem Regionalportal Rhein-Sieg-Kreis stellt Ihnen die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises ein System zur Verfügung, mit dem Sie auf gesichertem Wege zu verschiedenen Themenbereichen Kontakt mit der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises aufnehmen können.

Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis (z.B. Ihre Eingaben, technische Protokolldaten) werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Das Verfahren wird vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) gehostet.

Verarbeitung von Daten im Rahmen der Beteiligung
Im Beteiligungsverfahren werden von Ihnen folgende Daten abgefragt:

  • Anrede, Titel (freiwillig)
  • Vorname, Name (Pflichtfelder)
  • Anschrift (Pflichtfelder)
  • E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Diese Angaben werden benötigt, um mit Ihnen ggf. für Rückfragen und Informationen in Kontakt treten zu können, Ihre Beteiligung am Beteiligungsverfahren zu registrieren, Ihre Äußerungen, Bedenken und Anregungen zuzuordnen und um Ihnen das Ergebnis deren Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach § 17 LNatSchG NRW oder hierüber hinaus zusätzlich in Bezug auf § 16 LNatSchG NRW mitzuteilen.
Darüber hinaus werden entsprechend dem Zweck des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis alle in Textform inclusive Anhänge übermittelten Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Aufstellungsverfahren nach § 14 LNatSchG NRW oder am Änderungs- bzw. Neuaufstellungs­verfahren des Landschaftsplanes nach § 20 LNatSchG NRW gemäß § 16 LNatSchG NRW (frühzeitige Bürgerbeteiligung) gespeichert und weiterverarbeitet. Dies gilt für Bedenken und Anregungen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW (Offenlage) gleichermaßen.

Personenbezogene Daten werden weder an Dritte übermittelt noch werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Die übermittelten Äußerungen, Bedenken und Anregungen werden vor der weiteren Bearbeitung anonymisiert. Der volle Wortlaut wird in einer Zusammenstellung aller Eingaben der Beteiligten am Verfahren (Synopse) den Gremien des Rhein-Sieg-Kreises sowie weiteren Fachausschüssen zur Prüfung, Abwägung und Entscheidung vorgelegt. Diese Unterlage (Synopse) wird als Teil der Beratungs- bzw. Beschlussvorlagen im Kreistagsinformationssystem des Sitzungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises veröffentlicht. Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises behält sich eine redaktionelle Kürzung der Eingaben vor, wenn diese Rückschlüsse auf die Person zulassen oder wenn diese rechtlich unzulässige Inhalte enthalten. Daten an Dritte außerhalb der Kreisverwaltung werden nur weitergeleitet, soweit die Kreisverwaltung gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt.

Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Mitteilung eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine Wiederholung Ihrer mitgeteilten personenbezogenen Daten bzw. Ihrer Eingabe(en) erfolgt dabei nicht.

Im Beteiligungsportal registrierte Nutzerinnen und registrierte Nutzer können im Persönlichen Bereich die eigenen Stellungnahmen einsehen.
 

Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e EU-DSGVO im Rahmen Ihrer Einwilligung. Diese Einwilligung wird im Rahmen des Prozesses/im Rahmen der Registrierung von Ihnen abgefragt.

Dauer der Datenspeicherung
Die erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrung kommunaler Satzungen erfolgt dauerhaft.

4. Hinweise zu Ihren Rechten
Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten und Ihrem Widerspruchsrecht entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung zum Internetauftritt der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises unter 5. "Hinweise zu Ihren Rechten".

Gegenstände

Übersicht
  • Text: Teil A Vorentwurf LP10
  • Text: Teile B und C Vorentwurf LP10
  • Festsetzungskarte Vorentwurf LP10
  • Entwicklungskarte Vorentwurf LP10
  • Anlagekarte Vorentwurf LP10

Informationen

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