Raumordnungs-/Bauleitplan Rhein-Sieg-Kreis Erneute Beteiligung

Landschaftsplan Nr. 3 "Alfter"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 14.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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NSG Dürrenbruch © Rhein-Sieg-Kreis

Erneute Öffentliche Auslegung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter"

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 04.04.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ beschlossen. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat nach der letzten Offenlage im Jahr 2023 jetzt einen erneuten Entwurf erarbeitet.

Nach Beschluss des Kreistages am 12.12.2024 ist dieser 2. Entwurf die Planungsgrundlage für die erneute öffentliche Auslegung nach § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW dürfen bei der erneuten Auslegung nur Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen.

Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

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Geltungsbereich Entwurf LP3

Der Entwurf besteht aus 

  • einem Text 
  • der Entwicklungskarte 
  • der Festsetzungskarte und 
  • der Anlagekarte (nicht Bestandteil der späteren Satzung)

Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls 

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3440)
  • im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten
  • im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises

 eingesehen werden.

Sie können in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis zum 14. März 2025 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf dieser Seite). Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP3-offenlage@rhein-sieg-kreis.de.

Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung trat gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, Änderungen aller Art verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans weiter.

Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des 2. Entwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden.

Kontaktperson

Rhein-Sieg-Kreis

Thorben Hansen

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Tel: 02241 13-3440

E-Mail: LP3-offenlage@rhein-sieg-kreis.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung
Allgemein gilt für die Nutzung des Hauptportals die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals NRW, die hier eingesehen werden kann: Hauptportal - Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der allgemeinen Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Landschaftsplanung des Rhein-Sieg-Kreises innerhalb des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis die nachfolgende Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Diese Datenschutzerklärung ergänzt die Datenschutzerklärung zum Internetauftritt der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises. Alle dort abgegebenen grundsätzlichen Erklärungen gelten auch für die Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Landschaftsplanung über die Nutzung des Beteiligungsportals NRW.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Abt. 66.4 Räumliche Planung, Naturschutzprojekte
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
oder Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon: 02241 13-0
E-Mail: landschaftsplanung[at]rhein-sieg-kreis.de

2. Erreichbarkeit der/des Datenschutzbeauftragten Rhein-Sieg-Kreis
Datenschutzbeauftragte/ Datenschutzbeauftragter
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
oder Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon: 02241 13-2244
E-Mail: datenschutz[at]rhein-sieg-kreis.de

3. Hinweise zur allgemeinen Nutzung des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis

Allgemeine Informationen
Mit dem Regionalportal Rhein-Sieg-Kreis stellt Ihnen die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises ein System zur Verfügung, mit dem Sie auf gesichertem Wege zu verschiedenen Themenbereichen Kontakt mit der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises aufnehmen können.

Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis (z.B. Ihre Eingaben, technische Protokolldaten) werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Das Verfahren wird vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) gehostet.

Verarbeitung von Daten im Rahmen der Beteiligung
Im Beteiligungsverfahren werden von Ihnen folgende Daten abgefragt:

  • Anrede, Titel (freiwillig)
  • Vorname, Name (Pflichtfelder)
  • Anschrift (Pflichtfelder)
  • E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Diese Angaben werden benötigt, um mit Ihnen ggf. für Rückfragen und Informationen in Kontakt treten zu können, Ihre Beteiligung am Beteiligungsverfahren zu registrieren, Ihre Äußerungen, Bedenken und Anregungen zuzuordnen und um Ihnen das Ergebnis deren Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach § 17 LNatSchG NRW oder hierüber hinaus zusätzlich in Bezug auf § 16 LNatSchG NRW mitzuteilen.
Darüber hinaus werden entsprechend dem Zweck des Regionalportals Rhein-Sieg-Kreis alle in Textform inclusive Anhänge übermittelten Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Aufstellungsverfahren nach § 14 LNatSchG NRW oder am Änderungs- bzw. Neuaufstellungs­verfahren des Landschaftsplanes nach § 20 LNatSchG NRW gemäß § 16 LNatSchG NRW (frühzeitige Bürgerbeteiligung) gespeichert und weiterverarbeitet. Dies gilt für Bedenken und Anregungen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW (Offenlage) gleichermaßen.

Personenbezogene Daten werden weder an Dritte übermittelt noch werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Die übermittelten Äußerungen, Bedenken und Anregungen werden vor der weiteren Bearbeitung anonymisiert. Der volle Wortlaut wird in einer Zusammenstellung aller Eingaben der Beteiligten am Verfahren (Synopse) den Gremien des Rhein-Sieg-Kreises sowie weiteren Fachausschüssen zur Prüfung, Abwägung und Entscheidung vorgelegt. Diese Unterlage (Synopse) wird als Teil der Beratungs- bzw. Beschlussvorlagen im Kreistagsinformationssystem des Sitzungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises veröffentlicht. Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises behält sich eine redaktionelle Kürzung der Eingaben vor, wenn diese Rückschlüsse auf die Person zulassen oder wenn diese rechtlich unzulässige Inhalte enthalten. Daten an Dritte außerhalb der Kreisverwaltung werden nur weitergeleitet, soweit die Kreisverwaltung gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt.

Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Mitteilung eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine Wiederholung Ihrer mitgeteilten personenbezogenen Daten bzw. Ihrer Eingabe(en) erfolgt dabei nicht.

Im Beteiligungsportal registrierte Nutzerinnen und registrierte Nutzer können im Persönlichen Bereich die eigenen Stellungnahmen einsehen.
 

Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e EU-DSGVO im Rahmen Ihrer Einwilligung. Diese Einwilligung wird im Rahmen des Prozesses/im Rahmen der Registrierung von Ihnen abgefragt.

Dauer der Datenspeicherung
Die erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrung kommunaler Satzungen erfolgt dauerhaft.

4. Hinweise zu Ihren Rechten
Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten und Ihrem Widerspruchsrecht entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung zum Internetauftritt der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises unter 5. "Hinweise zu Ihren Rechten".

Gegenstände

Übersicht
  • Text Teil A 2. Entwurf LP3
  • Text Teil B/C 2. Entwurf LP3
  • Festsetzungskarte 2. Entwurf LP3
  • Entwicklungskarte 2. Entwurf LP3
  • Anlagekarte 2. Entwurf LP3
  • Synopse TÖBs
  • Synopse Beteiligte Verbände
  • Synopse Private Einwender

Informationen

Übersicht
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