Öffentlichkeitsbeteiligung Rhein-Sieg-Kreis Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Imhausen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 14.05.2025
  • Stellungnahmen 1 Einwendung

Kontakt

Frau Oelschläger

Telefon: 02241 132433

E-Mail: umweltamt@rhein-sieg-kreis.de

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Allgemeines:
Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für Ordnungsbehörden bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen von
Immissionsschutzrechtlicher Verfahren:
Ab dem 25.05.2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue EU-DSGVO als auch entsprechenden nationale Regelungen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Personen. Wird untenstehende Behörde tätig, indem sie Anträge auf die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht prüft, so sind die Regelungen der EU-DSGVO anzuwenden. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

Zweck der Datenerhebung:
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Bearbeitung des Antrages auf die Errichtung und des Betriebs bzw. auf die Änderung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht. Die konkreten Vorschriften entnehmen Sie bitte dem zugrundeliegenden Dokument.

Kontaktdaten der/des Verantwortlichen:
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz, Abteilung 66.0
Telefon: 02241/13-3018, umweltamt@rhein-sieg-kreis.de
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Kontaktdaten der datenschutzbeauftragten Person:
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Telefon: 02241/13-2244, datenschutz@rhein-sieg-kreis.de
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Einwendungen gegen geplante Vorhaben werden grundsätzlich in nicht anonymisierter Form dem Vorhabenträger zugeleitet, weil dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Dieses Interesse ergibt sich aus Sinn und Zweck der Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesen Verfahren werden Daten an den Vorhabenträger weitergegeben, die die Einwender mit dem Ziel, dass sie bei der Entscheidung über das Verfahren berücksichtigt werden, selbst in das Anhörungsverfahren eingebracht haben. Der Vorhabenträger muss sich mit den Einwendungen unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) der Einwender auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens hinreichend berücksichtigen.

Der Weitergabe ihrer persönlichen Angaben können die Einwender mit nachvollziehbarer substantiierter Begründung widersprechen. Das setzt voraus, dass im persönlichen Einzelfall ein über das Interesse des Vorhabenträgers hinausgehendes persönliches Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten vorliegt.

Ein bloßer, nicht nachvollziehbar begründeter Hinweis, der Weiterleitung der personenbezogenen Daten werde widersprochen, reicht nicht aus, um eine erforderliche Interessenabwägung vornehmen zu können und personenbezogene Daten ggf. nicht weiterzuleiten.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (pbD):
Ihre pbD werden beim Rhein-Sieg-Kreis auf Grundlage Empfehlungen der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hinsichtlich Aufbewahrungsfristen (KGSt-Bericht 7/2015) verarbeitet und in der Regel 10 Jahre aufbewahrt. Im Rahmen des Archivgesetzes werden diese Unterlagen dem Archiv zur Langzeitarchivierung angeboten. Lehnt das Archiv die Langzeitarchivierung ab, werden die Akten vernichtet bzw. die pbD gelöscht.

Betroffenenrechte:
Nach den Regelungen des DSG NRW stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre pbD verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten pbD (Art. 15 EU-DSGVO).
Sollten unrichtige pbD verarbeitet werden, so steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW:
Postfach 20 04 44 Tel.: 0211/38424-0
40102 Düsseldorf Fax: 0211/38424-10
Internet: www.ldi.nrw.de E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer pbD durch die Kreisverwaltung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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