Öffentlichkeitsbeteiligung Rhein-Sieg-Kreis Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Imhausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 14.05.2025
  • Stellungnahmen 21 Einwendungen
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Luftbild des Steinbruchs Imhausen

Genehmigungsantrag zur Erweiterung des Steinbruchs Windeck-Imhausen

(Aktenzeichen 66.11-801.1.19/2023-1183)

Die Bergisch Westerwälder Hartsteinwerke, Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft mit Sitz in 53545 Linz am Rhein, Linzhausenstr. 20 beantragt nach § 16 BlmSchG die Genehmigung zur Änderung des Steinbruchs Imhausen auf dem Gelände in 51570 Windeck, L 312 (Dahlhausener Straße), Gemarkung: Geilhausen, Flur: 10, Flurstücke: 24, 25, 26, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 219 durch:

  • die Erweiterung des Steinbruchs um das Flurstück 25, Flur 10, Gemarkung Geilhausen in Windeck,
  • die Verlängerung der Abbaufrist bis zur Beendigung der Rekultivierung am 31.12.2041 sowie
  • die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Absetzbeckens auf dem bestehen­den Betriebsgelände.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die zugehörigen Unterlagen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom

31. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025

im Webportal Beteiligung NRW zugänglich.

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungs­frist, also spätestens bis zum

14. Mai 2025

Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Die Einwendungen sind im Webportal Beteiligung NRW (Schaltfläche Ihre Einwendung) einzureichen. Alternativ können die Einwendungen schriftlich an den Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg gerichtet werden. Rechtzeitig wurde eine Einwendung erhoben, wenn sie bis zum Ablauf der Einwendungsfrist beim Rhein-Sieg-Kreis eingegangen ist.

Es ist beabsichtigt, die Einwendungen an die Antragstellerin zur Stellungnahme weiterzuleiten. Auf Verlangen des Ein­wenders oder der Einwenderin können Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und den­jenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin wird auf

Donnerstag, den 26. Juni 2025, 16.00 Uhr

(Aula der Gesamtschule Windeck-Rosbach,
Hurster Str. 12 in 51570 Windeck)

festgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 der 9. BlmSchV). Die Teilnahme ist somit für jedermann möglich. Aktiv Vortragen können aber nur diejenigen, die recht­zeitig Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben (§ 14 der 9. BlmSchV).

Über das Stattfinden des Erörterungstermins wird nach Maßgabe des § 16 der 9. BImSchV entschieden. Diese Entscheidung Erörterungstermin wird öffentlich bekannt gemacht.

Personen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schrift­liche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungs­behörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwen­dungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwen­dungen erhoben haben, erörtert werden.

Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungs­termin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG) kann die Genehmigungsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung ersetzen.

Kontakt

Frau Oelschläger

Telefon: 02241 132433

E-Mail: umweltamt@rhein-sieg-kreis.de

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Allgemeines:
Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für Ordnungsbehörden bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen von
Immissionsschutzrechtlicher Verfahren:
Ab dem 25.05.2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue EU-DSGVO als auch entsprechenden nationale Regelungen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Personen. Wird untenstehende Behörde tätig, indem sie Anträge auf die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht prüft, so sind die Regelungen der EU-DSGVO anzuwenden. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

Zweck der Datenerhebung:
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Bearbeitung des Antrages auf die Errichtung und des Betriebs bzw. auf die Änderung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht. Die konkreten Vorschriften entnehmen Sie bitte dem zugrundeliegenden Dokument.

Kontaktdaten der/des Verantwortlichen:
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz, Abteilung 66.0
Telefon: 02241/13-3018, umweltamt@rhein-sieg-kreis.de
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Kontaktdaten der datenschutzbeauftragten Person:
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Telefon: 02241/13-2244, datenschutz@rhein-sieg-kreis.de
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Einwendungen gegen geplante Vorhaben werden grundsätzlich in nicht anonymisierter Form dem Vorhabenträger zugeleitet, weil dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Dieses Interesse ergibt sich aus Sinn und Zweck der Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesen Verfahren werden Daten an den Vorhabenträger weitergegeben, die die Einwender mit dem Ziel, dass sie bei der Entscheidung über das Verfahren berücksichtigt werden, selbst in das Anhörungsverfahren eingebracht haben. Der Vorhabenträger muss sich mit den Einwendungen unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) der Einwender auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens hinreichend berücksichtigen.

Der Weitergabe ihrer persönlichen Angaben können die Einwender mit nachvollziehbarer substantiierter Begründung widersprechen. Das setzt voraus, dass im persönlichen Einzelfall ein über das Interesse des Vorhabenträgers hinausgehendes persönliches Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten vorliegt.

Ein bloßer, nicht nachvollziehbar begründeter Hinweis, der Weiterleitung der personenbezogenen Daten werde widersprochen, reicht nicht aus, um eine erforderliche Interessenabwägung vornehmen zu können und personenbezogene Daten ggf. nicht weiterzuleiten.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (pbD):
Ihre pbD werden beim Rhein-Sieg-Kreis auf Grundlage Empfehlungen der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hinsichtlich Aufbewahrungsfristen (KGSt-Bericht 7/2015) verarbeitet und in der Regel 10 Jahre aufbewahrt. Im Rahmen des Archivgesetzes werden diese Unterlagen dem Archiv zur Langzeitarchivierung angeboten. Lehnt das Archiv die Langzeitarchivierung ab, werden die Akten vernichtet bzw. die pbD gelöscht.

Betroffenenrechte:
Nach den Regelungen des DSG NRW stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre pbD verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten pbD (Art. 15 EU-DSGVO).
Sollten unrichtige pbD verarbeitet werden, so steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW:
Postfach 20 04 44 Tel.: 0211/38424-0
40102 Düsseldorf Fax: 0211/38424-10
Internet: www.ldi.nrw.de E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer pbD durch die Kreisverwaltung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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