Mängelmelder Gemeinde Saerbeck Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Saerbeck

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.01.2024 bis 23.02.2024
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© MUNV NRW

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Saerbeck bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Gemeinde Saerbeck ist von der Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraße

  • B 219

erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.  

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.saerbeck.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

zu wenig Bepflanzungen entlang der Umgehungsstrße

Ort 48369 Saerbeck, Heckenweg

Leider ist der Streifen westlich der Umgehungsstraße nicht so stark bepflanzt, wie er es sein könnte. Hier könnten wesentlich mehr Heckenpflanzen und Bäume zu einer besseren Abschirmung des Wohngebietes beitragen. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dort regelmäßig kleinere Pflegemaßnahmen durchzuführen anstatt eines kompletten Kahlschlages wie im letzten Winter.

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Lärmschutzwand zu kurz, viele fahren schneller als erlaubt

Ort 48369 Saerbeck, Rheinsalm

Die Lärmschutzwand ist zu kurz, um den Verkehrslärm der B219 vom Wohngebiet Schulkamp abzuschirmen. Insbesondere durch erhöhte Geschwindigkeit sowie seit Aktivierung der Ampel B219/Energiewende/Boschstr. auch durch bremsende und beschleunigende Fahrzeuge kommt es zu Lärmbelästigungen. Der Effekt wird durch die Hauptwindrichtung verstärkt.

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Grevener Grevener Straße

Ort 48369 Saerbeck, Grevener Str.

Natürlich muss der Berufsverkehr irgendwo fahren, aber kaum einer hält sich an das Tempolimit, was den Lärmpegel hebt. Ist die Straße dann frei, wird richtig Gas gegeben. Es fahren LKW hier, die kaum alle ein "Anliegen" haben. Ein Einhalten von Tempo 30 würde nicht nur den Dauerlärm reduzieren, sondern auch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöhen, manchmal wundert man sich, dass nichts passiert, wenn sie die Seite zum EDEKA wechsel. Nachts gibt es dann die Raser, die bei einer Kontrolle sicherlich den Führerschein abgäben. Wie wäre es mit einer stationären Anlage, statt gelegentlich weit sichtbaren Wagen mit Radaranlage?

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Ibbenbürener Strasse

Ort 48369 Saerbeck, Ibbenbürener Straße

Seit die Ibbenbürener Straße neu gestaltet wurde, die Querungshilfe am Ortsausgang-/eingang (häufig mit waghalsigenBeschleunigungen / Überholmanövern in Auswärtsrichtung auch auf der verbotenen Fahrseite mit entsprechend lärmbehafteten Motorengeräuschen) hat den Verkehr keineswegs ruhiger gemacht .Im Gegenteil: das in naher Sicht erkennbare 70 km/h- Schild ist Anlass bereits im Ort die 50 er Zone meistens erheblich zu überschreiten. Dies trifft auf den erhöhten LKW- Verkehr auf dieser Straße sowie auch auf den Pkw-Verkehr zu. Eine erste schnelle beruhigende Maßnahme wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung im Ort und im weiteren Verlauf 50 km/h nach dem Ortsausgangsschild bis zum Kreisverkehr. Nach wie vor bleibt die seit 20 Jahren geplante Umgehungsstraße die Lösung, um für die Bürger der Ibbenbürener Straße mehr Ruhe und Sicherheit zu ermöglichen.

Lärm auf der Ibbenbürener strSse

Negativ smily war ein Versehen!

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Lärmschutzwand zu niedrig

Ort 48369 Saerbeck, Am Schulkamp

Durch die starke Zunahme des Verkehrs auf der B219 ist die Lärmbelastung im Wohngebiet Am Schulkamp stark gestiegen. Die Lärmschutzwand ist für heutige Verhältnisse viel zu niedrig und wird von den meisten LKWs, Baggern und landw. Fahrzeugen deutlich überragt. Eine Erhöhung der Wand würde hier sicher stark helfen.

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Lärmbelästigung durch Durchgangsverkehr

Ort 48369 Saerbeck, An den Bürgerwiesen

Durch den Durchgangsverkehr, vor allem LKW und landwirtschaftliche Maschinen und Schlepper ist die Geräuschbelästigung bei offenem Fenster oder Balkon/Terrasse viel zu hoch bzw. nicht zu ertragen. Dieses findet vor allem tagsüber und in der Woche statt. Die geplante Umgehungsstrasse würde dieses Problem von der Ibbenbürener Str. bis zur Emsdettener Str. für alle Anlieger beseitigen.

Kontaktperson

Herr Andreas Benenmann
Telefon: 0257489206
E-Mail: andreas.bennemann@saerbeck.de

 

Herr Nico Menebröcker
Telefon: 0257489297
E-Mail: nico.menebroecker@saerbeck.de

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