Bebauungsplan Stadt Köln Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der ordnungsbehördlichen Verordnung über ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.01.2025 bis 15.02.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 3 Landesimmissions-schutzgesetz NRW i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die Stadt Köln beabsichtigt, eine ordnungsbehördliche Verordnung über ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz zu erlassen.

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung über ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar 2025 einschließlich auf der Internetseite www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen  und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/k/1011095 veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für öffentliche Ordnung, Stadthaus Deutz (Ostgebäude), Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Zimmer 06.G 21 öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-25097 oder der E-Mailadresse bruesselerplatz@stadt-koeln.de gebeten.

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung über ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW  https://beteiligung.nrw.de/k/1011095 oder per E-Mail an bruesselerplatz@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, per Fax die die Fax-Nummer 0221/221-26146, oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die ordnungsbehördliche Verordnung unberücksichtigt bleiben.

Köln den 15.01.2025

Gez. Ralf Mayer (Leiter Amt für öffentliche Ordnung)

Kontaktperson

Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Stadthaus Deutz – Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Herr Horst Janke
Telefon: 0221 221 29876

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Willy-Brandt-Platz 3
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