Bebauungsplan Kupferstadt Stolberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 180 inkl. 114. Flächennutzungsplanänderung "Solarpark Am Brändchen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2024 bis 18.11.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Zielsetzung der vorliegenden Unterlagen ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage planungsrechtlich zu sichern.

Hierzu wird im Bebauungsplan ein Sondergebiet "Photovoltaik Freiflächenanlage" festgesetzt. Die Flächennutzungsplanänderung stellt in einem etwas größerem Geltungsbereich eine Sonderbaufläche, Wohnbaufläche sowie Flächen für den Wald dar.

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52224 Stolberg

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Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Bürger- meister der Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Abteilung Stadtentwicklung und Umwelt, Angaben zu personenbezogenen Daten.

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Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Der Bürgermeister, Abteilung Stadtentwicklung und Umwelt, Rathausstr. 11-13, 52222 Stolberg (Rhld.), E-Mail: nicole.duerler@stolberg.de, Tel.: 02402 / 13-  421,Fax: 02402 / 999 09 - 421.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des  Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen 

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert.  

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
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