Verfahren Kupferstadt Stolberg Kommunale Wärmeplanung

Entwurf des Stolberger Wärmeplans: Einsichtnahme

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 19.02.2025 bis 21.03.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Ausschnitt aus einem Kartenbereich

Die Kupferstadt Stolberg hat mit der Erstellung eines Wärmeplans für das gesamte Stadtgebiet begonnen.

Ein kommunaler Wärmeplan soll als Fahrplan dienen, um aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral werden kann. Dazu werden mithilfe externer Dienstleister eine Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Der Wärmeplan ist ein unverbindliches Planungsinstrument und kann auf Ebene einzelner Gebäude keine Aussagen treffen. Er gibt aber Orientierung und kann bei städtebaulichen Planungen und Entwicklungen berücksichtigt werden. Für die Einteilung in Gebiete, die für Fernwärme geeignet sind, gibt es plausible Annahmen und Herleitungen. Dennoch gibt es keine Garantie, dass genau dort auch ein Wärmenetz gebaut wird.

Die Erstellung des Wärmeplans ist als Einstieg in einen Transformationsprozess zu sehen, der mindestens die nächsten 20 Jahre anhalten wird. Sowohl Fachleute als auch die Öffentlichkeit können im Rahmen der Einsichtnahme auf diesem Portal eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Sie können Ihre Stellungnahme anonym abgeben. Für Rückfragen ist es jedoch sinnvoll, mindestens eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Kontakt

Kupferstadt Stolberg

Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (A61.1)

Rathausstr. 11-13

52222 Stolberg

stadtentwicklung@stolberg.de

Tel.: 02402 13 529

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Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Bürger- meister der Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Abteilung Stadtentwicklung und Umwelt, Angaben zu personenbezogenen Daten.

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Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Der Bürgermeister, Abteilung Stadtentwicklung und Umwelt, Rathausstr. 11-13, 52222 Stolberg (Rhld.), E-Mail: nicole.duerler@stolberg.de, Tel.: 02402 / 13-  421,Fax: 02402 / 999 09 - 421.

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Datenschutz, Rathausstr.11-13, 52222 Stolberg (Rhld.), E-Mail: datenschutz@stolberg.de, Tel.: 02402 / 13 -  517, Fax: 02402 /999 09 - 517.

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des  Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen 

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert.  

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 02 11 38 42 40.

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