Mängelmelder Gemeinde Wachtberg Verkehr und Mobilität

2. Beteiligung: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Wachtberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.02.2024 bis 22.03.2024
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Um was geht es?

Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47d Abs. 3 BImSchG im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Runde 4)

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Wachtberg öffentlich auszulegen.

Damit beginnt am 21. Februar 2024 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung.

Die Öffentlichkeit ist nach § 47d Abs. 3 BImSchG zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören und soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen sowie die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Die Gemeinde Wachtberg ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist zu ermitteln, inwiefern die Gemeinde Wachtberg betroffen ist von Lärmemissionen, die auf Hauptverkehrswegen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr sowie Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung) generiert werden. Dieser Wert wird in Wachtberg nur auf der Bundesautobahn A 565, der Landesstraße L 158 und der Landesstraße L 123 (Rathausstraße, Dreikönigenstraße und Konrad-Adenauer-Straße) erreicht; die übrigen Straßen liegen unterhalb des Schwellenwerts. Die Betroffenheit und Belastungen von Einwohnerinnen und Einwohnern entlang dieser Straßen ist zu prüfen und gegebenenfalls eine Strategie für Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung kann in der Zeit vom 21. Februar 2024 bis einschließlich zum 22. März 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de bzw. über den Download oben links auf dieser Seite eingesehen werden. Danach endet die öffentliche Auslegung. Im Anschluss haben Sie zwei weitere Wochen Äußerungsfrist. Ihre Anmerkungen können Sie dann per Email an die angegebene Kontaktperson schicken.

Wenn sie sich nach dem 05.04.24 beteiligen, kann dies nicht mehr berücksichtigt werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen.

Lesen Sie den oben links beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wachtberg. Teilen Sie uns dann Ihre Anmerkungen über das unten aufgeführte Textfeld mit. Geben Sie uns beispielsweise Hinweise zu den angedachten Maßnahmen oder der Ausweisung ruhiger Gebiete.

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Weiterhin besteht die Möglichkeit uns zusätzliche Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem zu geben oder sich mit weiteren Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einzubringen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wachtberg.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihre Anmerkung zum Bericht oder Ihr weiterer Hinweis bezieht
    Auch wenn Sie eine allgemeine Anmerkung zum Lärmaktionsplan haben, müssen Sie einen Punkt auf der Karte setzen. Wählen Sie in diesem Fall einfach einen beliebigen Punkt auf der Karte.
  5. Teilen Sie uns dann Ihren Beitrag in den entsprechenden Textfeldern der Meldung mit.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Beteiligung LAP Wachtberg

Ort 53343 Wachtberg, Pecher Hauptstraße

Wir wohnen zwischen L158 und Pecher Hauptstr. und möchten zum LAP folgendes anmerken: Der LAP enthält, wie auch der Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde Wachtberg, keine Angaben über das zur Lärmberechnung herangezogene Geländemodell. Die LAI-Hinweise zur Lärmkartierung vom 27.01.2022 empfehlen ergänzend zum DGM-D die Verwendung detaillierterer Geländemodelle, da lokale Geländeformationen für die Schallausbreitung von Bedeutung sein können. Mit Verwunderung musste ich feststellen, dass in Hinblick auf den Lnight die offensichtliche Maßnahme eines Nachtfahrverbot für LKW im LAP gänzlich in der Bewertung fehlt. Anhand des Blitzers an der L158 lässt sich die kleinräumige Wirkung einer stationären Geschwindigkeitsmessung gut verdeutlichen. Über die Tagesstunden hat der in Richtung Bad Godesberg fahrende Verkehr im Abschnitt Pecher Hauptstr. bis Brücke Seibachstr. in der Regel eine angepasste Geschwindigkeit. Ab Höhe des Blitzers beschleunigt ein größerer Anteil der KfZ deutlich. Der in Richtung Meckenheim fahrende Verkehr hat in der Regel eine wahrnehmbar erhöhte Geschwindigkeit. Regelmäßig wird dies auch dadurch deutlich, dass in Höhe des Übergangs von der Pecher Hauptstr. (Höhe Nummer 2M) zum gegenüberliegenden Wirtschaftsweg querende Fußgänger und bei der Einmündung der Pecher Hauptstr. ausfahrende Fahrzeuge per Hupe auf Ihre Fehleinschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit aufmerksam gemacht werden. In den Abend und Nachtstunden nimmt die gefahrene Geschwindigkeit in beide Richtungen zu, die ortskundigen Fahrer nutzen die Brücke Seibachstr. als Punkt zum Bremsen, was ein entsprechendes Graffiti auch verdeutlicht. Die Installation eines zusätzlichen Blitzers im Bereich der Querung Pecher Hauptstr. (2M) - Wirtschaftsweg könnte zu einer zusätzliche Entlastung einiger Anwohner führen. Es ist davon auszugehen, dass die Brücke Seibachtalstr. ebenfalls als Orientierung zum Bremsen genutzt wird und die Beschleunigung nach dem Blitzer aufgrund der Einmündung der Pecher Hauptstr. und der Ampel geringer ausfallen wird. Bis zur Installation eines zusätzlichen Blitzers sollten häufiger Kontrollen durchgeführt werden, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden (illegale Zeitrennen L158-->Wachtbergring-->K57 bis Umgehung Ließem und zurück (regelmäßig Mo-Do ab. ca. 23:30, vor Feiertagen und Sa ca. 1-2Std. später, lassen auf zu seltene Kontrollen schließen). Die in einer anderen Beteiligung vorgeschlagene Section Control wäre ebenfalls zu begrüßen. Der LAP weist bei den Hinweisen zur Realisierung der Maßnahmen zu Recht darauf hin, dass es sich bei den meisten der kartierten Straßen um Straßen handelt, die nicht in der Baulast der Gemeinde liegen. Dies darf nicht dazu führen, dass die Gemeinde sich auf bloße Aussprachen gegenüber der Baulastträger zurück zieht und Maßnahmen in nicht kartierten, aber im Rahmen der Beteiligung genannten, und in der eigenen Zuständigkeit liegenden Bereiche vernachlässigt. An dieser Stelle möchte ich die Doppelbelastung der Anwohner der Pecher Hauptstr. im Abschnitt Einmündung L158 bis etwa Einmündung Am Mühlenpfad erwähnen. Zusätzlich zur Belastung durch die L158 hat die Pecher Hauptstr. hier eine Begrenzung von 50 km/h, diese wird regelmäßig überschritten. Durch den gepflasterten Belag im Bereich der Verengung kommt es insbesondere bei schwereren Fahrzeugen, vor allem Busse, zu zusätzlichem Lärm und kleinräumig zu Erschütterungen. Ebenso kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen im Bereich der Kurve, da hier Fußgänger, Radfahrer, der Kurvenradius von Bussen und überhöhte Geschwindigkeit zusammentreffen. Sollte aufgrund der Fahrbahnbreite eine Reduzierung auf 30 km/h nicht ohne weiteres möglich sein bietet sich die im LAP genannte Maßnahme der Schaffung zusätzlicher Längsparkstände an, denn entlang der Pecher Hauptstr. besteht extremer Mangel an öffentlichem Parkraum.

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Vorschlag zur Lärmbeseitigung an der L158 in Pech

Ort 53343 Wachtberg, Bergwiese

Wir wohnen in Pech direkt an der L158. Gemäß dem Straßensteckbrief 11 im Entwurf des Lärmaktionsplans befahren täglich knapp 15.000 Fahrzeuge diese Straße und fahren somit direkt an unserem Grundstück vorbei. Auf diesem Streckenabschnitt befindet sich bereits eine Radarkontrolle, damit die Fahrzeuge, aus Meckenheim kommend, eher bemüht sind die dort geltenden 60 km/h einzuhalten. Fahrzeuge die schneller fahren wollen, beschleunigen jedoch nach der Radarkontrolle wieder. Dadurch entsteht nur noch mehr Lärm, als wenn nicht auf 60 km/h abgebremst werden würde. Somit wäre eine weitere Radarkontrolle nur verschwendetes Geld. Eine Verringerung der Geschwindigkeitsbegrenzung ergibt, laut dem Straßensteckbrief 11, lediglich eine Dezibelminderung um 1-2 und ist somit auch nicht Zielführend. Zumal die Fahrzeuge in diesem Fall noch mehr und länger Lärm verursachen würden, weil diese länger für die befahrene Strecke bräuchten. Des Weiteren gibt es bereits sehr viele Leute, die dort per se schon mit 50km/h diese Radarkontrolle passieren. Sie sind sich unsicher und fahren daher lieber deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Lärmoptimierter Asphalt wäre natürlich zu begrüßen, ist allerdings auch mit deutlich mehr Geld sowie Zeit verbunden. Zudem sind die Nerven aller Beteiligten sehr stark strapaziert, da zusätzlich zu dem Fahrlärm auch die Baustelle laute Geräusche von sich gibt. Des Weiteren steht der Durchgangsverkehr im Stau, sodass dort eine weitere Lärmquelle sowie Umweltbelastung durch stehende Fahrzeuge entsteht. Meinem Erachten nach gibt es lediglich zwei Varianten, um dem Lärm Herr zu werden: den Straßenrand mit großen, winterharten und schallschluckenden Bäumen zu bepflanzen (bspw. Thuja o.Ä.). Dies hätte den Vorteil, dass die Bäume eine lange Allee bzw. ganzjährig einen grünen Korridor bilden würden und somit den Schall neutralisieren könnten. Die Baumaßnahmen, und somit auch die Stauzeiten, wären relativ gering gehalten, da lediglich ein größeres Loch mit einem Bagger gegraben werden muss und folgend ein herangewachsener Baum eingesetzt wird. Hinzu kommt, dass der ökologische Fußabdruck der Gemeinde verbessert wird. Dies ist die schönere Variante als eine Lärmschutzwand. Die zweite Möglichkeit wäre eine Radar-Streckenmessung (Section Control). Dazu würden an der Ampel in Pech sowie am Ortsausgang Richtung Meckenheim jeweils Messgeräte aufgestellt werden, welche die Fahrtzeit eines Fahrzeugs messen, das diese Strecke zurücklegt. Sobald das Fahrzeug die zweite Messstelle passiert, wird die Durchschnittsgeschwindigkeit anhand der Fahrtzeit errechnet. Wenn diese Formel ein höheres Ergebnis erzielt als ein festgelegter Wert definiert ist, wird ein Fahrzeug fotografiert. Wenn das Ergebnis geringer als der Wert ist, wird die Messung verworfen. Dies wäre vermutlich auch relativ schnell aufgebaut und würde Geld in die Gemeindekasse bringen. Allerdings mindert diese den Lärm nicht sonderlich, da die Fahrzeuge auch mit 60km/h Lärm verursachen und das Problem weiterhin besteht. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Gemeinde um eine Lösung nicht drum herumkommt. Daher ist die von mir präferierte Variante die Schallisolierung mittels winterharten Bäumen, weil diese vermutlich das beste Preis-/Leistungsverhältnis mit sich bringt.

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L 123 Abschnitt Ortseingang Oberbachem von Berkum kommend - Einfahrt Kürrighoven

Ort 53343 Wachtberg, Dreikönigenstraße

Wir wohnen an der L 123 .direkt gegenüber der Einfahrt nach Kürrighofen und sind durch den Verkehr sehr stark betroffen. Im Sommer können wir uns in den Stoßzeiten im Garten - direkt oberhalb der L123 - kaum aufhalten. Die Schallwellen ziehen nach oben. Wenn wir in den Abendstunden draußen sitzen - und der Verkehr etwas nachgelassen hat- können wir die Gespräche, die vor den Häusern an der Einfahrt nach Kürrighofen geführt werden nachverfolgen. Eine Abhilfe wäre duch einen Flüsterasphalt in diesem Bereich schon eine große Hilfe.

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Lärmschutz

Ort 53343 Wachtberg, Drosselweg

Auf der L 123 bestehen unterschiedliche Geschwidigkeitsbeschränkungen. Mal sind 50, mal 70 km/h zulässig. Selbst die 70 km /h werden häufig und zwar deutlich überschritten. Daher rege ich an, von der Hagenstrasse in Mehlem bis zum Ortseingang Niederbachem eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe von 50 km/ h einzuführen.

Kontaktperson

Frau Melanie Kamradt
Telefon: 02289544153
E-Mail: melanie.kamradt@wachtberg.de

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