Mängelmelder Stadt Wiehl Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Wiehl - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.03.2024 bis 25.04.2024
  • Meldungen 18 Meldungen
  • Kommentare 3 Kommentare
  • Bewertungen 41 Bewertungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Stadt Wiehl

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Wiehl bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Wiehl ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. In dieser werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag dargestellt. Die ausgewiesenen Schallquellen beziehen sich ausschließlich auf

  • BAB 4
  • B256 (Westtangente „entlang“ Ortsteil Bomig - Breidenbrucher Straße - und Bomig Nord)   
  • L321 (Ecke Bantenberger Straße / Bielsteiner Straße bis Ecke L321 / Bielsteiner Straße)
  • L336
  • L305 (Anschlussstelle BAB4 bis Kreuzungspunkt Bielsteiner Straße)

Grundlage für die laufende Beteiligungsphase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link) und der Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung. Diesen können Sie ebenfalls von dieser Seite herunterladen und einsehen sowie auf der Homepage der Stadt Wiehl.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Sie können auch konkret Stellung auf den Entwurf des Lärmaktionsplans nehmen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Wiehl. Den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download oder unter www.wiehl.de.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text und nehmen Sie Stellung.
  3. Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit. Sofern Sie sich auf einen bestimmten Punkt im Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen, geben Sie bitte auch die entsprechende Seitenzahl an.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Endberichts berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe dem Rat zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss auf der Homepage der Stadt Wiehl öffentlich bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kontaktperson

Sandra Heibach
Stadtverwaltung Wiehl
Fachbereich 8 
Öffentl. Sicherheit und Ordnung

Bahnhofstr. 1
51674 Wiehl

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (https://beteiligung.nrw.de/portal/Wiehl/informationen/datenschutz). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Wiehl ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link:  https://www.wiehl.de/datenschutz/

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.