Mängelmelder Stadt Wiehl Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Wiehl - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.03.2024 bis 25.04.2024
  • Meldungen 18 Meldungen
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Stadt Wiehl

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Wiehl bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Wiehl ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. In dieser werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag dargestellt. Die ausgewiesenen Schallquellen beziehen sich ausschließlich auf

  • BAB 4
  • B256 (Westtangente „entlang“ Ortsteil Bomig - Breidenbrucher Straße - und Bomig Nord)   
  • L321 (Ecke Bantenberger Straße / Bielsteiner Straße bis Ecke L321 / Bielsteiner Straße)
  • L336
  • L305 (Anschlussstelle BAB4 bis Kreuzungspunkt Bielsteiner Straße)

Grundlage für die laufende Beteiligungsphase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link) und der Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung. Diesen können Sie ebenfalls von dieser Seite herunterladen und einsehen sowie auf der Homepage der Stadt Wiehl.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Sie können auch konkret Stellung auf den Entwurf des Lärmaktionsplans nehmen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Wiehl. Den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download oder unter www.wiehl.de.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text und nehmen Sie Stellung.
  3. Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit. Sofern Sie sich auf einen bestimmten Punkt im Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen, geben Sie bitte auch die entsprechende Seitenzahl an.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Endberichts berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe dem Rat zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss auf der Homepage der Stadt Wiehl öffentlich bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Starke Lärm- und Verkehrsbelästigung Bomiger Str. zwischen Kreisverkehr und Brücke über BAB 4

Ort 51674 Wiehl, Bomiger Straße

Starke Lärmbelästigung durch Beschleunigung nach bzw. Abbremsen vor dem Kreisverkehr. Besonders extrem sind LKW, die oft laut scheppernde Geräusche verursachen. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Gehwege und Bushaltestellen, sollte man sich -auch in Hinblick auf den Sicherheitsaspekt- mit einem Tempolimit von 30 km/h beschäftigen. So wie es im angrenzenden Breidenbruch und im alten OT von Bomig geregelt ist. Desweiteren könnte man die Brücke für LKW sperren und diese problemlos über Bomig West leiten. Fortführende Maßnahmen zum Thema Lärmschutz entlang der BAB 4 im Bereich Bomig sind absolut wünschenswert. Man ist je nach Wohnlage einem enormen Lärmpegel ausgesetzt. Tagsüber wie nachts.

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Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Wiehl

Ort 10557 Berlin, Straße des 17. Juni

Sehr geehrte Damen und Herren, da meine zu versendende Mail mehr als 4000 Zeichen groß ist sendi ich meine Stellungnahme direkt an die Sachbearbeiterin Frau Sandra Heibach von der Stadt Wiehl. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Frohn Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland I Außenstelle Köln Deutz-Kalker Straße 18-26 50679 Köln Thomas Frohn Teamleiter Straßenverwaltung T +49 221 29927940 M +49 174 27 65 485 thomas.frohn@autobahn.de www.autobahn.de

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Fluglärm

Ort 51674 Wiehl, Im Dahler Feld

Zunehmender Lärm der Köln/Bonn anfliegenden Flugzeuge. Insbesondere abends und nachts kommt es zu einer erheblichen Belastung.

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Lärmbelästigung Wiehl, Wülfringhauser Straße

Ort 51674 Wiehl, Wülfringhausener Straße

Wülfringhauser Straße in Höhe Weiher Arkaden: Hohe Lärmbelästigung durch zu schnell fahrende Kfz.-Teilnehmer. Selbst auch am Wochenende. Hier könnte ein Geschwindigkeits-Smiley sehr gut helfen - nach beiden Seiten.

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L336 Geschwindigkeitsreduzierung von „Kuhn-Kreisel“ bis Kampstraße

Ort 51674 Wiehl, Oberwiehler Straße

99 % der Auto- und Motorradfahrer geben Richtung Wiehl aus dem Kreisel auf die lange Gerade der Umgehungsstraße in einem durch Gas, ohne auf die 50 Km/h an der Kreuzung Oberwiehler Straße zu achten! Manche Motorradfahrer schaffen es vor allem abends und am Wochenende locker auf 150 Km/h. Das bringt Gefahrensituationen, 20 mal am Tag Hupen und Reifen-Quietschen an der Kreuzung. Gab ja auch schon einige Unfälle und ständig Fast-Unfälle. Die Motoren von Autos und Motorrädern beim Beschleunigen werden immer lauter. Bester Lärmschutz wäre Vermeiden von Lärm, also komplett Tempo auf 50 Km/h.

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L320 Homburger Straße: Bergauf stark beschleunigende Fahrzeuge

Ort 51674 Wiehl, Homburger Straße

Zu den Hauptverkehrszeiten verursacht die große Anzahl von Fahrzeugen Richtung Nümbrecht beim Beschleunigen aus den Langsamfahrbereichen Kreisverkehr und geschlossene Ortschaft heraus eine erhebliche Lärmbelästigung im angrenzenden Wohngebiet Zirre; nicht nur bei den direkten Anliegern. Zudem wird besonders zu Zeiten des Freizeitverkehrs diese bergaufführende Strecke häufig genutzt um bei Motorrädern und leistungsstarken Autos die maximale Beschleunigung mit der damit verbundenen Lärmentwicklung zu erleben. Eine (kontrollierte) Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen auf 50km/h Fahrtrichtung Bierenbachtal mindestens bis zur Einmündung Zirrer Straße könnte Abhilfe schaffen. Ein positiver Nebeneffekt wäre die Verminderung der Unfallgefahren beim Überqueren der Straße zum Erreichen der dort befindlichen (auch für die Jugendherberge relevanten) Bushaltestelle.

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L 336 Oberwiehl - Sichtschutz ist kein Schallschutz

Ort 51674 Wiehl, Oberwiehler Straße

Da sich der Lärmaktionsplan gem. dessen Randziffer 11 (S. 11) über die „verkehrlichen Eingangswerte“ auf die Flächen- und Fassadenpegel von https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ bezieht, ist diese Datengrundlage alleine und für sich genommen eher unzureichend und daher auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen in Bezug auf den tatsächlichen Lärmpegel nicht wirkungsvoll, denn die Lärmkartierung NRW basiert über ein Berechnungsschema alleine auf Luftbildern, die einem darauf erkennbaren Maschendrahtzaun, einem Bastgeflecht, einer Sichtschutzplane, einer Hecke, etc. aufgrund eines Schattenwurfs eine Schallschutzwirkung beimessen. Diese Sichtschutz-Varianten sind ungeachtet ihrer tatsächlichen Lärmminderungswirkung in der Umgebungslärm-Kartierung als „Hindernisse“ verzeichnet. Ganz konkret: Im Bereich von der Einmündung Oberwiehler Straße bis zur Einmündung Kampstraße ist – dort wo kein Lärmschutzwall existiert – anwohnerseitig verschiedenartiger Sichtschutz angebracht worden, der in der Umgebungslärm-Kartierung den Schallpegel auf kürzester Distanz mitunter von > 75 dB auf < 64 dB (L-den) bzw. von > 65 dB auf < 54 dB (L-night) reduzieren soll? Das ist eher unwahrscheinlich und allem Anschein nach lediglich das Ergebnis einer Berechnung unter falschen Annahmen. Sollte das Planungsbüro aus Hannover die Daten bzgl. fehlendem und tatsächlich effektiv vorhandenem Lärmschutz nicht bereits vor Ort verifiziert haben, müsste die Datengrundlage für die Ableitung von Maßnahmen bitte nochmals überprüft werden.

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L336 Höhe Neuwiehler Straße

Ort 51674 Wiehl, Neuwiehler Straße

Gespannt habe ich die Überlegungen bezüglich der Reduzierung des Lärmpegels auf der L336 gelesen. Der geplante ‚leise‘ Asphalt ist auf jeden Fall sinnvoll - jedoch nicht ausreichend. Tagsüber hält sich niemand an die 70 - 100/110 sind Standard! Gerade auf Höhe der Neuwiehler Straße bis zum Kreisel/Ohlerhammer wird die Strecke von Rasern verwendet (aufheulende Motoren etc.). Wir bräuchten definitiv einen Blitzer und am Besten durchgehend 30-50 tagsüber und nachts 30, damit der Lärm sich reduzieren würde. Zudem sollte die Stadt ab Höhe der Grundschule oder vom Kreisel (Höhe Feuerwehr/Ohlerhammer) bis zum Kreisel mit Abgang zur Bahnhofstraße beidseitig Lärmschutzwände aufbauen. Die Schule bedarf laut Bericht einen besonderen Lärmschutz-dazu gehört für mich auch das angrenzende Wohngebiet (=Neuwiehler Straße/Zaun etc.). Dort gibt es für einen kleinen Bereich vor der Schule Tempo 30 in der Neuwiehler Straße-auf dem Rest der Straße wird ebenfalls deutlich schneller als 50 gefahren. Wünschenswert wären deshalb durchgehend 30, da es sich um ein reines Wohngebiet handelt, dass durch die geänderte Einfahrtsrichtung zum Parkplatz (REWE etc.) noch häufiger durchfahren wird, plus Blitzaktionen oder auch dort einem fest installierten Blitzer zur Lärmsenkung und Sicherheit für Fußgänger.

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Lärm/ nachts

Ort 51674 Wiehl, Brinkengarten

Nächtlicher Fluglärm!!!

Kategorie Standardmeldung Status Geschlossen

Wiehl, Kreisverkehr L336/L350 Glashaus am Kreisel, alle 4 abgehenden Strassen

Ort 51674 Wiehl, L 336

Ständige Huperei und aufheulende Motoren beim Rausbeschleunigen aus dem Kreisel, tagsüber und besonders abends nach Feierabend. Zudem das abruppte Abbremsen Von LKW Da hilft es auch nicht, wenn sich die Polizei einmal im Monat plaziert. Mein Vorschlag: 30 Km/h, mit dem Hinweis - Lärmschutz. Dann ist es auch nicht mehr nötig , andere zu nötigen und zu hetzen. Schont das Material der Fahrzeuge und des Asphaltes. Funktioniert in anderen Gemeinden schon hervorragend und ist eine günstige Massnahme.

Kontaktperson

Sandra Heibach
Stadtverwaltung Wiehl
Fachbereich 8 
Öffentl. Sicherheit und Ordnung

Bahnhofstr. 1
51674 Wiehl

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (https://beteiligung.nrw.de/portal/Wiehl/informationen/datenschutz). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Wiehl ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link:  https://www.wiehl.de/datenschutz/

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