Landesentwicklungsplan Stadt Ahaus

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung - Phase 1

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.12.2023 bis 12.01.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Umgebungslärm-Kartierung in NRW)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Das Gebiet der Stadt Ahaus ist von der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung nur an Teilen der Hauptverkehrsstraßen Landesstraßen L560, L 570, L 572 und L 573 erfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie von jeweils zuständigen Behörden vorgesehen. Die Stadt Ahaus bietet Ihnen die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die nun anlaufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung, die unter folgendem Link im Internet eingesehen werden kann:

https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung

Grundsätzlich kann sie jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und im unten genannten Zeitraum Stellungnahmen zu den betroffenen Bereichen in der Stadt Ahaus (z. B. schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift) abgeben.

Die Phase 1 der Beteiligung findet statt in der Zeit vom

12. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024

Da die betroffenen Straßen in der Baulast des Landes liegen, können auch gegebenenfalls erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen nur über die zuständige Behörde (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld) veranlasst werden.

Kontaktperson

Herrn Wolfgang Kemper

w.kemper@ahaus.de 

02561 72 410

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