Landesentwicklungsplan Stadt Ahaus Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung - Phase 2

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 18.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Umgebungslärm-Kartierung in NRW)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Das Gebiet der Stadt Ahaus ist von der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung nur an Teilen der Hauptverkehrsstraßen Landesstraßen L560, L 570, L 572 und L 573 erfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie von jeweils zuständigen Behörden vorgesehen. Die Stadt Ahaus bietet Ihnen die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die nun anlaufende zweite Phase ist der erstellte Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Amtsblatt 04/2024, Seite 9 vom 11.04.2024). Die Unterlagen können unter folgendem Link im Internet eingesehen werden kann:

https://www.stadt-ahaus.de/de/beteiligung-politik/buergerbeteiligungen/aktuelle-beteiligungen.php

Die Lärmkarten können im Umgebungslärmportal unter dem Link https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung eingesehen werden.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Ahaus, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus beispielweise schriftlich, zur Niederschrift, per Mail (bauverwaltung@ahaus.de) oder über dieses Beteiligungsportal abgegeben werden.

Die Auslegungsfrist für die Phase 2 der Beteiligung findet statt in der Zeit vom

19. April 2024 bis 18. Mai 2024

Da die betroffenen Straßen in der Baulast des Landes liegen, können auch gegebenenfalls erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen nur über die zuständige Behörde (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld) veranlasst werden.

Kontaktperson

Herrn Wolfgang Kemper

w.kemper@ahaus.de 

02561 72 410

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