Verfahren Stadt Ahaus Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

kommunale Wärmeplanung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.06.2024 bis 10.08.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Mit Beschluss vom 21.06.2022 hat der Rat die Durchführung einer strategischen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Ahaus GmbH beschlossen. Am 30.06.2022 wurde die Firma Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz m.b.H. beauftragt, die Wärmeplanung durchzuführen.

Die Wärmeplanung wurde nach dem „Handlungsleitfaden Kommunale Wärmep

lanung“ des Landes Baden-Württemberg erstellt. Durch das am 1.1.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) haben sich die Ansprüche an die Wärmeplanung geändert und die Wärmeplanung ist zur kommunalen Pflichtaufgabe geworden.

Der vorliegende Entwurf des Abschlussberichts enthält die erforderlichen Bestandteile der Wärmeplanung nach § 13 (1) WPG.

Der Wärmeplan dient Gebäudeeigentümer*innen als Entscheidungsgrundlage für die zukunftsfähige Beheizung der eigenen Immobilien, Energieversorgern als Entscheidungshilfe für kommende Investitionen und der Stadtverwaltung als Planungsinstrument für Entwicklungs- und Bauprozesse.

Bis zum 10. August 2024

besteht die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen.

Mit dieser Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme wird die Pflicht gemäß § 13 (4) WPG erfüllt.

In einem weiteren Schritt soll die Wärmeplanung durch den Rat der Stadt Ahaus beschlossen werden (§ 13 (5) WPG).

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung wird am 17. Juli von 18:00 – 19:30 Uhr im Ratssaal der Stadt Ahaus (Rathaus, Rathausplatz 1) vorgestellt.

Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden: Entwurf kommunale Wärmeplanung

Stellungnahmen können auch per Mail an a.eing@ahaus.de gesendet werden.

Kontaktperson

Herr Alexander Eing
Telefon: 02561 72 406
E-Mail: a.eing@ahaus.de

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