Umfrage Stadt Ahaus Wirtschaft und Industrie

Anmeldeformular für Unternehmen zur Berufsmesse Ahaus 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.01.2025 bis 15.03.2025
  • Teilnehmer 111 Teilnehmer
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Plakat Anmeldung Unternehmen zur Berufsmesse | Foto: Stadt Ahaus

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich zur Berufsmesse Ahaus am Mittwoch, den 14. Mai 2025 von 9 Uhr bis 17 Uhr bei Karpaten anmelden wollen. Bitte füllen Sie das Formular aus, um dabei zu sein.

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Kontaktperson

Wirtschaftsförderin Katrin Damme
E-Mail: k.damme@ahaus.de
Telefon: 02561/72 170

Teilnahmebedingungen

  1. Die Stadt Ahaus als Veranstalterin wird die Berufsmesse Ahaus am 14. Mai 2025 durchführen. Die Veranstaltung ist von 9 Uhr bis 17 Uhr für die Besucher*innen geöffnet. Die Messestände sind bis 17 Uhr zu besetzen. Der Abbau ist frühestens ab 17 Uhr (Ende der Messe) vorzunehmen.
     
  2. Die Veranstalterin kann ohne Nachweis von Gründen von der Durchführung der Veranstaltung Abstand nehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens (Ausstellers) ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Kostenpauschalen werden in diesem Fall zurückerstattet.
     
  3. Sollte die Veranstaltung während des Verlaufs aufgrund höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung hin geschlossen werden müssen, bleibt die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der vereinbarten Kostenpauschale voll erhalten.
     
  4. Die Messestände sind 3 Meter x 3 Meter groß. Die Kosten dafür betragen 150,00 Euro netto. Die Standzuteilung nach Lage erfolgt durch die Veranstalterin. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass in der allgemeinen Kostenpauschale pro Stand die Kosten für die Grundinstallation sowie der Verbrauch von Strom enthalten sind. Der Aussteller hat für die Versorgung mit 230-V-Strom bis zum Stand mit einer entsprechenden Stromverlängerung selbst zu sorgen. Die Material- sowie Lohnkosten für die Verlegung von Kraftstrom (16A) bis zum Stand werden gesondert berechnet.
     
  5. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen oder sie zu tauschen.
     
  6. Der Aussteller verpflichtet sich, die Urheberrechte Dritter zu beachten und eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen, sowie den Veranstalter von gebührenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
     
  7. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers, er hat dabei die technischen Weisungen der Veranstalterin im Hinblick auf z. B. Optik, Geräusche oder Mangelhaftigkeit zu beachten. Der Aussteller hat bei seinem Stand auf Brandschutz zu achten und die jeweiligen technischen Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand während der Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen sowie auf Sauberkeit zu achten.
     
  8. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Stand oder das Ausstellungsgut des Ausstellers, sowie für eventuelle Unfälle und Schäden.
     
  9. Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen (durch Farbe oder das Bekleben mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien) des Ausstellungsgeländes, z.B. durch Schadstoffe, hat der die Verunreinigung verursachende Aussteller zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Verunreinigungen durch dritte Personen verursacht wurden, die für den Aussteller tätig wurden. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Nägel und Schrauben in die Zeltseitenwände zu drehen oder zu schlagen.
     
  10. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass Gewinnspiele untersagt sind, keine Lebensmittel oder Getränke an die Besucher*innen ausgegeben werden dürfen und die Give aways auf Kleinigkeiten beschränkt werden und gerne nach einem Informationsgespräch verteilt werden können. Informationsmaterial zu den Berufen darf gerne verteilt werden.
     
  11. Der Aufbau des Messestandes kann ausschließlich am Dienstag, 13. Mai ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Am Mittwoch, 14. Mai ist eine Zufahrt direkt vor das Zelt nicht mehr möglich, somit können am Ausstellungstag nur noch Kleinteile zum Zelt transportiert werden. Der Abbau muss bis Donnerstag, 15. Mai um 10:00 Uhr erfolgt sein.
     
  12. Die Anmeldefrist endet am 15. März 2025. Die Veranstalterin behält sich eine Absage bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum 15. März 2025 vor.
     
  13. Bei Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen behalten wir uns einen Ausschluss von der nachfolgenden Berufsmesse vor.

Datenschutzerklärung

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