Regionalplan Bezirksregierung Arnsberg Aufstellungsbeschluss

19. Änderung des Regionalplans Arnsberg TA SO-HSK

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.05.2024 bis 12.07.2024
  • Stellungnahmen 33 Stellungnahmen
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Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sondersitzung am 23.05.2024 die Aufstellung der 19. Änderung des o. g. Regionalplan-Teilabschnittes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen.

Gemäß Anlage 1 zum Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist das Land NRW verpflichtet bis 2032 1,8 % der Fläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Der Planungsregion Arnsberg wird im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ein Flächenbeitragswert von 13.186 Hektar zugeteilt (entspricht 2,13 % der Planungsregion), welcher in den fünf südwestfälischen Kreisen zu erbringen ist. Auf Basis des Einleitungsbeschlusses des Regionalrats Arnsberg vom 30.11.2023 für die 19. Änderung des Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis sind diese Flächen als Windenergiebereiche (WEB) festzulegen.

Mit Schreiben vom 24.05.2024 wurde den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sowie mit Bekanntmachung vom 01.06.2024 der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und bis einschließlich 12.07.2024 Stellungnahmen abzugeben.

Die Unterlagen zum Regionalplanverfahren können Sie ohne vorherige Anmeldung lesen und herunterladen. Klicken Sie dazu auf die auf der linken Bildschirmseite einzeln bereitgestellten Verfahrensdokumente ("Gegenstände").

Wenn Sie eine Stellungnahme zum Verfahren über das hiesige Portal abgeben möchten, klicken Sie bitte auf den unten stehenden Button "Stellungnahme abgeben". Um Ihre Stellungnahme im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können ist dazu eine vorherige Anmeldung bzw. Registrierung notwendig.  Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Dokumente hochzuladen. 

Die Eingabe Ihrer Stellungnahme über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen und trägt dadurch zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann - auch im Sinne der Ressourcenschonung - verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme per E-Mail (sohsk-ee@bra.nrw.de) oder auf dem Postweg (Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg) zu senden. Geben Sie als Betreff bitte "Regionalplan SO/HSK 19. Änd." an.

Kontaktperson

Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 32 -

Seibertzstraße 2

59821 Arnsberg

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Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt SO-HSK durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Arnsberg erhalten Sie hier: https://www.bra.nrw.de/-310

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