Regionalplan Bezirksregierung Arnsberg Erneute Beteiligung

19. Änderung des Regionalplans Arnsberg TA SO-HSK - 2. Offenlage

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 05.02.2025
  • Stellungnahmen 20 Stellungnahmen
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Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die 2. Offenlage für die 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis beschlossen.

Im Rahmen der 19. Änderung werden Windenergiebereiche (WEB) in den beiden Kreisen festgelegt sowie textliche Festlegungen zur Steuerung des Windenergieausbaus ergänzt.

Die Planung umfasst die Städte und Gemeinden im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis.

Die Unterlagen zur überarbeiteten Regionalplanänderung bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, ergänzt durch Erläuterungen und Begründungen zu den Festlegungen. Außerdem liegt der Regionalplanänderung ein Umweltbericht bei.

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) wurde gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG vom 11.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und während der Auslegungsfrist (s.o.) Stellungnahmen abzugeben. Die Auswertung der vorgebrachten Stellungnahmen und die Berücksichtigung der Erörterungsergebnisse mit den Verfahrensbeteiligten führten zu Änderungen der Planunterlagen. Der Regionalrat hat daher in seiner Sitzung am 12.12.2024 die erneute Offenlage beschlossen.

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird die Gelegenheit gegeben, sich über die Änderungen des Regionalplanentwurfs zu informieren und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abzugeben. Die geänderten Planinhalte sind in den Unterlagen entsprechend gekennzeichnet.

Mit Schreiben vom 12.12.2024 wurde den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sowie mit Bekanntmachung vom 20.12.2024 der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und bis einschließlich 05.02.2025 Stellungnahmen abzugeben.

Die Unterlagen zum Regionalplanverfahren können Sie ohne vorherige Anmeldung lesen und herunterladen. Klicken Sie dazu auf die auf der linken Bildschirmseite einzeln bereitgestellten Verfahrensdokumente ("Gegenstände").

Wenn Sie eine Stellungnahme zum Verfahren über das hiesige Portal abgeben möchten, klicken Sie bitte auf den unten stehenden Button "Ihre Stellungnahme". Um Ihre Stellungnahme im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können ist dazu eine vorherige Anmeldung bzw. Registrierung notwendig.  Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Dokumente hochzuladen. 

Die Eingabe Ihrer Stellungnahme über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen und trägt dadurch zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann - auch im Sinne der Ressourcenschonung - verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme per E-Mail (sohsk-ee@bra.nrw.de) oder auf dem Postweg (Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg) zu senden.

Kontaktperson

Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 32 -

Seibertzstraße 2

59821 Arnsberg

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Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt SO-HSK durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

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