Regionalplan Bezirksregierung Arnsberg Öffentliche Auslegung

21. Änderung des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt SO/HSK

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 16.05.2025
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 die Aufstellung der 21. Änderung des o. g. Regionalplan-Teilabschnittes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen.

In den Städten Erwitte und Lippstadt stehen aktuell Wohnbauflächen nur noch in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Da der rechtskräftige Regionalplan ebenfalls keine ausreichenden Reserven mehr innerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) enthält, um für den absehbaren Wohnbauflächenbedarf ein ausreichendes Angebot im Flächennutzungsplan zu sichern, ist eine Neufestlegung bzw. Erweiterung dieser erforderlich.

Auch in Werl-Westönnen fehlen Wohnbauflächen. Zwar verfügt der Stadtteil noch über ASB-Reserven. Eine Umsetzung dieser ist aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit jedoch nicht möglich, so dass auch hier eine Neufestlegung bzw. Erweiterung des ASB erforderlich ist. Parallel sollen im Rahmen einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung die ASB-Reserven zurückgenommen und dem regionalplanerischen Freiraum zugeführt werden.

Mit Schreiben vom 01.04.2025 wurden den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sowie mit Bekanntmachung vom 05.04.2025 der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und im Zeitraum vom 15.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 Stellungnahmen abzugeben.

Klicken Sie dazu auf den untenstehenden Button "Ihre Stellungnahme". Sie können Ihre Stellungnahme dort - ggf. nach vorheriger Registrierung - direkt eingeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. (siehe auch Kurzanleitung)

Die Eingabe Ihrer Stellungnahme über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann ganz im Sinne der Ressourcenschonung verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Informationen per E-Mail an regplan.aenderung@bra.nrw.de oder postalisch an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg zuzusenden. Verwenden Sie dazu bitte als Betreff 21. Änderung SO/HSK. Des Weiteren können Sie während der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Arnsberg und beim Kreis Soest Ihre Stellungnahme einreichen, in die Verfahrensunterlagen Einsicht nehmen und/oder Ihre Stellungnahme zur Niederschrift abgeben.

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 32 -

Seibertzstraße 2

59821 Arnsberg

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens zur 21. Änderung des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt SO/HSK durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden dürfen. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen.

Vor einer Veröffentlichung der aus der Öffentlichkeit eingegangen Stellungnahmen, werden alle darin enthaltenen personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht (anonymisiert).

Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Arnsberg erhalten Sie hier: https://www.bra.nrw.de/-310

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1 - Zeichn. Festlegungen
  • Anlage 2 - Liste der Beteiligten
  • Anlage 3 - Planbegründung
  • Anlage 4 - Umweltbericht
  • Aufstellungsbeschluss
  • Vorlage Regionalrat
  • Kurzanleitung Beteiligung NRW

Informationen

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