Kontaktperson
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen:
Daniela Schiffers
Telefon: 0211 475-2394
Hauke von Seht
Telefon: 0211 475-2365
Ansprechperson für Fragen zum Verfahren:
Stefan Weiss
Telefon: 0211 475-3201
Datenschutzerklärung
Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Regionalplanung und der Raumordnung werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 475 – 0
E-Mail-Adresse: poststelle@brd.nrw.de
Internet-Adresse: www.brd.nrw.de
2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:
Der Regierungspräsident
- Büro des Regierungspräsidenten -
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 475 – 0
E-Mail-Adresse: rp@brd.nrw.de
3. Angaben zur Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten lauten:
Bezirksregierung Düsseldorf
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 475 – 2220
E-Mail-Adresse: Datenschutz@brd.nrw.de
4. Angaben zur Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 38424 – 0
Telefax: +49 (0)211 38424 – 999
E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de
Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de
5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Regionalplanungsbehörde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung / Wahrnehmung folgender Verfahren / Aufgaben:
a) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen für die Planungsregion Düsseldorf
b) Raumverträglichkeitsprüfungen
c) Zielabweichungsverfahren
d) Beratung von Kommunen im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans
e) Abgabe sonstiger einzelfallbezogener Stellungnahmen zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung (z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren)
Nach § 9 Abs. 2 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung / Änderung von Raumordnungsplänen zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde regionalplanerisch bewertet.
Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, werden mit diesen erörtert, sofern der regionale Planungsträger dies beschließt. Bei der Erörterung ist ein Aus- gleich der Meinungen anzustreben (vgl. § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)). Schließlich hat der Regionalrat Düsseldorf als regionaler Planungsträger im Rahmen des Feststellungsbeschlusses über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans unter Einbeziehung aller abwägungsrelevanten Aspekte, zu denen die eingegangenen Stellungnahmen gehören, zu entscheiden (vgl. § 19 Abs. 4 LPlG NRW).
Zur sachgerechten Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens verarbeitet die Regionalplanungsbehörde die personenbezogenen Daten aller eingegangenen Stellungnahmen und gibt eine Synopse aller aufbereiteten Stellungnahmen an den Regionalrat Düsseldorf weiter. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen dient dem Informationsaustausch und bereitet die abschließende Entscheidung des Regionalrats über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. Der Regionalrat muss sich als regionaler Planungsträger mit den Stellungnahmen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens und beim abschließenden Feststellungsbeschluss hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen selbst ihre Stellungnahme in das Verfahren ein.
Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
6. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch das Dezernat 32 der Bezirksregierung Düsseldorf – sofern angegeben – verarbeitet:
- Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Nutzerdaten Beteiligung NRW (Benutzername, Zeitstempel, IP- und E-Mail-Adresse),
- Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück),
- Sonstige Eigentumsangaben,
- Sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)
Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 32 (Regionalplanungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf (sofern geboten und erforderlich),
- im Verfahren zu beteiligende öffentliche Stellen (soweit geboten und erforderlich),
- Regionalrat Düsseldorf (soweit er als regionaler Planungsträger gem. § 6 Abs. 1 LPlG NRW verfahrensmäßig zuständig ist),
- Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auf- tragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO,
- Antragstellende (soweit geboten und erforderlich),
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen.
8. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
9. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist. Stellungnahmen gelten als plan- und verfahrensbegründende Unterlagen und werden mindestens für die Geltungsdauer des Raumordnungsplans (20 - 25 Jahre) gespeichert. Mit Aufhebung des Plans werden die Daten grundsätzlich gelöscht, außer sie bleiben für die weitere Planung relevant.
Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Unterlagen dem Landesarchiv zur Archivierung angeboten. Eine Löschung der Daten findet nicht statt, wenn der Vorgang nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen archivierungswürdig ist. In diesem Falle bleiben die Daten dauerhaft gespeichert. Im Falle der Nichtübernahme werden die Daten gelöscht.
10. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Unter den Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung,
- Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht,
- Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten,
- Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten,
- Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten,
- Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Übertragung der Daten,
- Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.
11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.
12. Widerspruchsrecht bei Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ich werde Ihre Daten allerdings dennoch verarbeiten, wenn ich zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
(Stand: 06.06.2024)