Regionalplan Bezirksregierung Düsseldorf Öffentliche Auslegung

21. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Weeze

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.07.2024 bis 19.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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© Bezirksregierung Düsseldorf

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 97. Sitzung am 20. Juni 2024 unter TOP 9 den Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Weeze gefasst.

Anlass für diese Regionalplanänderung sind geänderte Planungsziele für den zweckgebundenen „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB-Z)“ südlich des Flughafens Weeze und für Teile des Flughafens Weeze.

Das südlich an den Flughafen grenzende Gewerbegebiet wurde bis 1999 militärisch genutzt. Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte wurde ein Nachnutzungskonzept für den Flughafen und die umliegenden Konversionsflächen erarbeitet und umgesetzt. Der Flughafen wird seitdem für den Linienverkehr mit jährlich ca. 1,2 Millionen Passagieren genutzt. Für die südlich angrenzenden Konversionsflächen wurden im Regionalplan ein GIB-Z mit der Zweckbindung „flughafenaffine Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs- und Logistikbetriebe“ festgelegt sowie im Flächennutzungsplan und in Bebauungsplänen ein Gewerbegebiet für flughafenaffines Gewerbe und Dienstleistungen festgesetzt.

Das Konzept der Bebauungspläne greift die bestehende Infrastruktur sowie die bebauten Bereiche und Grünstrukturen auf. Auf dem Gelände des GIB-Z befinden sich zahlreiche bauliche Anlagen. Das sind z. B. ehemalige Depots, Bürogebäude, Unterkünfte, Hallen und große versiegelte Flächen der ehemaligen militärischen Nutzung, die ein großes Brachflächenpotenzial darstellen. In den Bebauungsplänen wurden Festsetzungen dahingehend getroffen, dass für einen Übergangszeitraum (bis 2027) auch Zwischennutzungen durch nicht flughafenaffine Nutzungen erfolgen können. Viele Gebäude und Bereiche werden derzeit z. B. durch die Feuerwehr als Übungsgelände, durch Dienstleistungsbetriebe und als temporäre Einrichtung für die Flüchtlingsunterbringung des Landes (ZUE) genutzt.

Diese Regionalplanänderung hat zum Ziel, der Gemeinde Weeze die Möglichkeit zu geben, die zunächst befristeten Nutzungen dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum als bis zum Jahr 2027 zu ermöglichen. Zudem soll der Spielraum für eine gewerblich-industrielle Umnutzung des Geländes vergrößert werden, indem auch Bauflächen für flächenintensive, nicht-flughafenaffine Gewerbe- und Industriebetriebe geplant werden können. Beides setzt eine Änderung der textlichen Festlegungen im Regionalplan voraus. Gleichzeitig hat der Betreiber des Flughafens Weeze ausgeführt, dass ca. 51 ha im Bereich des Flughafens nicht mehr für den Betrieb des Flughafens oder als Ausbaureserve erforderlich sind. Diese Flächen sollen künftig in den bestehenden GIB-Z einbezogen werden.

Mit der 21. Regionalplanänderung soll für diesen Teilbereich eine Änderung der zeichnerischen Festlegung „Flugplatz“ in einen „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit Zweckbindung (GIB-Z)“ erfolgen. Zudem ist eine Änderung der textlichen Festlegungen für den gesamten GIB-Z in Kapitel 3.3.2, Ziel 6 für „Sonstige zweckgebundene Standorte“ erforderlich. Hierdurch soll die Zweckbindung, die aktuell nur flughafenaffine Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs- und Logistikbetriebe umfasst, erweitert werden, so dass zukünftig auch flächenintensive Gewerbe- und Industriebetriebe ab 2 ha angesiedelt werden können und die Nachnutzung bestehender Gebäude und versiegelter Flächen durch Nutzungen nach § 8 und § 9 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) ermöglicht wird.

Umweltprüfung

Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden entsprechend § 8 Absatz 1 ROG beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichts oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.

Detaillierte Prüfungen zur raum- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens bleiben den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.

Beteiligung

Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 ROG beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Planunterlagen können in der Zeit

vom 19. Juli 2024 bis einschließlich zum 19. August 2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf dieser Seite unter der Überschrift „Gegenstände“ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.

Zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgeben werden.

Diese sollen entweder über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ oder per E-Mail (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de) elektronisch übermittelt werden.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich vorgebracht werden; entweder vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) oder per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder per Telefax (0211 475-2982).

Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Darüber hinaus können Stellungnahmen in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) zur Niederschrift erklärt werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ erfolgen.

Kosten, die aus Anlass der Einsichtnahme in die Planunterlagen oder der Abgabe einer Stellungnahme entstehen, werden nicht erstattet.

Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://url.nrw/rpdds.

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG sind mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind mit Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Stellungnahmen sind in der Abwägung bei der Feststellung der Regionalplanänderung zu berücksichtigen. Eine gesonderte Bescheidung erfolgt nicht.

Kontaktperson

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf


Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen:


Jeannine Kahl

Telefon: 0211 475-2356

jeannine.kahl@brd.nrw.de


Julia Blinde

Telefon: 0211 475-2367

julia.blinde@brd.nrw.de


Ansprechperson für Fragen zum Verfahren:


Stefan Weiss

Telefon: 0211 475-3201

stefan.weiss@brd.nrw.de

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