Regionalplan Bezirksregierung Düsseldorf Öffentliche Auslegung

19. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Dormagen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.07.2024 bis 19.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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© Bezirksregierung Düsseldorf

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 97. Sitzung am 20. Juni 2024 unter TOP 7 den Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Dormagen gefasst.

Zentraler Anlass für diese Regionalplanänderung ist ein Antrag der Stadt Dormagen vom 26. September 2023 und die damit verbundene Planung eines Nahversorgungsstandorts mit mehreren Vorhaben im östlichen Bereich der Brachfläche der ehemaligen Zuckerfabrik an der Europastraße nördlich des CHEMPARK (Chemiepark Dormagen, ehemals Bayerwerk). Daher soll die Änderung eines regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichs für Gewerbe (ASB-GE) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) erfolgen.

Im Süden wird das Plangebiet durch Wohnbebauung entlang der Sasserstraße sowie Park- und Lagerflächen von Gewerbebetrieben des CHEMPARK entlang der Bayerstraße begrenzt. Nordwestlich des Areals bildet die Europastraße die Grenze des Plangebiets. Die östliche Grenze des Plangebiets stellt die Kölner Straße mit diversen ASB-typischen Nutzungen her.

Ziel der Änderung ist es, durch eine teilweise Öffnung des Nutzungsspektrums der Gesamtentwicklung auf der Brachfläche einen entscheidenden Impuls zu geben und somit die weitere Realisierung der im Westen weiterhin geplanten gewerblichen Nutzungen anzustoßen.

Im zuvor beschriebenen Änderungsbereich möchte die Stadt Dormagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von mehreren großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) schaffen. Die eingereichte Rahmenplanung der Stadt Dormagen sieht eine maximale Verkaufsfläche von 5.600 m² vor; hierzu gehört ausschließlich zentrenrelevanter und im Schwerpunkt nahversorgungsrelevanter Einzelhandel. Hinzu kommt der Platzbedarf für die nötigen Stellplätze sowie eine städtebauliche Gestaltung des Übergangs nach Norden in Richtung Innenstadt. Die Verwirklichung der Planung würde sodann eine Verlängerung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Dormagen Innenstadt“ in den Bereich der heutigen Brachfläche hinein darstellen.

Mit der 19. Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für diese Entwicklung mit der Festlegung „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ geschaffen werden, da die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandel in diesem Ausmaß gemäß Kapitel 3.4 Ziel 1 RPD im heutigen ASB-GE so nicht möglich ist.

Neben den Belangen der Steuerung des großflächigen Einzelhandels zeigt die regionalplanerische Begründung auch die Umsetzungsmöglichkeiten der städtebaulichen Rahmenplanung im Hinblick auf Fragen der weiteren gewerblichen Entwicklung im Umfeld des Änderungsbereichs auf. Hierzu brachte die Stadt Dormagen auch ein Gesamtstädtisches Seveso-Gutachten als Teil der Antragsunterlagen bei.

Der gesamte Bereich der Regionalplanänderung hat eine Größe von 3,4 ha.

Umweltprüfung

Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden entsprechend § 8 Absatz 1 ROG beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichts oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.

Detaillierte Prüfungen zur raum- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens bleiben den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.

Beteiligung

Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 ROG beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Planunterlagen können in der Zeit

vom 19. Juli 2024 bis einschließlich zum 19. August 2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf dieser Seite unter der Überschrift „Gegenstände“ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.

Zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgeben werden.

Diese sollen entweder über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ oder per E-Mail (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de) elektronisch übermittelt werden.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich vorgebracht werden; entweder vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) oder per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder per Telefax (0211 475-2982).

Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Darüber hinaus können Stellungnahmen in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) zur Niederschrift erklärt werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ erfolgen.

Kosten, die aus Anlass der Einsichtnahme in die Planunterlagen oder der Abgabe einer Stellungnahme entstehen, werden nicht erstattet.

Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://url.nrw/rpdds.

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG sind mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind mit Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Stellungnahmen sind in der Abwägung bei der Feststellung der Regionalplanänderung zu berücksichtigen. Eine gesonderte Bescheidung erfolgt nicht.

Kontaktperson

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf


Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen:


Daniela Berger

Telefon: 0211 475-3361

daniela.berger@brd.nrw.de


Fabian von der Heiden

Telefon: 0211 475-2406

fabian.vonderheiden@brd.nrw.de


Ansprechperson für Fragen zum Verfahren:


Stefan Weiss

Telefon: 0211 475-3201

stefan.weiss@brd.nrw.de

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