Regionalplan Bezirksregierung Düsseldorf Öffentliche Auslegung

23. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.01.2026 bis 09.02.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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© Bezirksregierung Düsseldorf

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 104. Sitzung am 11. Dezember 2025 unter TOP 9 die Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau beschlossen.

Zentraler Anlass für diese Regionalplanänderung ist die 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bedburg-Hau, durch die der Bau eines neuen Feuerwehrhauses und einer neuen Grundschule ermöglicht werden soll. Mit dieser Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für diese Entwicklung geschaffen werden, indem der Bereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) festgelegt wird.

Die Gemeinde Bedburg-Hau beabsichtigt, im Ortsteil Hau neben einer bestehenden Dreifachturnhalle eine neue Grundschule „Sankt Antonius“ sowie ein Feuerwehrhaus zu errichten.

Die bestehende Grundschule befindet sich weiter südlich am Ortsausgang von Hau an der Antoniterstraße. Sie soll einen Neubau im Plangebiet erhalten, da das derzeitige Schulgebäude hinsichtlich des Raumprogramms nicht mehr den Anforderungen einer modernen Schulpädagogik entspricht und die Schul- sowie Ganztagsbetreuung nicht mehr ausreichend abgedeckt werden können. Zudem soll der Neubau die beiden anderen Schulstandorte in Bedburg-Hau entlasten.

Die Gemeinde Bedburg-Hau favorisiert den vorgeschlagenen Standort für den Schulneubau, weil die vorhandene Dreifachturnhalle und die bestehenden Parkplätze durch die neue Grundschule mitgenutzt werden können. Ein Neubau am bestehenden Schulstandort ist nicht sinnvoll, da die bestehenden Gebäude weiter genutzt werden sollen und im Zeitraum von Abriss und Neubau keine Möglichkeit bestünde, die zweizügige Schule sowie die Ganztagsbetreuung angemessen unterzubringen. Andere Standorte sind entweder nicht verfügbar oder würden den Bau neuer Turnhallen und Parkplätze erfordern.

Der Neubau eines Feuerwehrhauses ist erforderlich, da die bestehenden Feuerwehren und -gerätehäuser für die neu anzuschaffenden Fahrzeuge gemäß der Brandschutzbedarfsplanung zu klein sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus im Sinne der DIN 14092 sowie der DGUV Information 205-008 (Sicherheit im Feuerwehrhaus) entsprechen.

Insgesamt umfasst das Plangebiet ca. 6 ha, wovon nur ca. 1,5 ha für den Neubau der Schule und der Feuerwehr erforderlich sind. Die Festlegung umfasst eine größere Fläche, da bestehende Nutzungen wie z. B. die Turnhalle, baulich geprägte Teile des Sportplatzes (Vereinsgelände, Parkplatz) und bestehende Wohnbebauung in den Siedlungsbereich aufgenommen werden sollen. Die Grenze des ASB soll damit so angepasst werden, dass die Neubauten ermöglicht und die bestehenden Siedlungsnutzungen berücksichtigt werden.

Im RPD ist das Plangebiet derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) ohne weitere überlagernde Funktionen festgelegt. Aufgrund der dargestellten Planungen soll die zeichnerische Festlegung in ASB geändert werden.

Zum Ausgleich für den Eingriff in den Freiraum bzw. zum Schutz des Freiraums soll ein östlich gelegener ASB auf den baulichen Bestand reduziert werden. Die ca. 1,3 ha werden aufgrund der nahe gelegenen Hochspannungsleitung von der Gemeinde nicht für eine größere bauliche Entwicklung vorgesehen. An den Randbereichen ist weiterhin eine kleinräumige Siedlungsentwicklung möglich. Im RPD wird dieser Bereich dann als AFA ohne weitere überlagernde Funktionen festgelegt.

Umweltprüfung

Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des (geänderten) Raumordnungsplans auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden entsprechend § 8 Absatz 1 ROG beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichts oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.

Detaillierte Prüfungen zur raum- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens bleiben den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.

Beteiligung

Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 ROG beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Planunterlagen können in der Zeit

vom 9. Januar 2026 bis einschließlich zum 9. Februar 2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf dieser Seite unter der Überschrift „Gegenstände“ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

gebeten.

Zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden.

Diese sollen entweder über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ oder per E-Mail an

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

elektronisch übermittelt werden.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich vorgebracht werden – entweder vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf), per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder per Telefax (0211 475-2982).

Eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt.

Darüber hinaus können Stellungnahmen in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) zur Niederschrift erklärt werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ erfolgen.

Kosten, die aus Anlass der Einsichtnahme in die Planunterlagen oder der Abgabe einer Stellungnahme entstehen, werden nicht erstattet.

Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

https://url.nrw/rpdds

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG sind mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind mit Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung bei der Feststellung der Regionalplanänderung berücksichtigt. Eine gesonderte Bescheidung erfolgt nicht.

Kontakt

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen:

Lena Herget

Telefon: 0211 475-3828

lena.herget@brd.nrw.de

Julia Blinde

Telefon: 0211 475-2367

julia.blinde@brd.nrw.de

Ansprechperson für Fragen zum Verfahren:

Stefan Weiss

Telefon: 0211 475-3201

stefan.weiss@brd.nrw.de

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Regionalplanung und der Raumordnung werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 475 – 0

E-Mail-Adresse: poststelle@brd.nrw.de

Internet-Adresse: www.brd.nrw.de

2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:

Der Regierungspräsident

- Büro des Regierungspräsidenten -

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 475 – 0

E-Mail-Adresse: rp@brd.nrw.de

3. Angaben zur Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten lauten:

Bezirksregierung Düsseldorf

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 475 – 2220

E-Mail-Adresse: Datenschutz@brd.nrw.de

4. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 38424 – 0

Telefax: +49 (0)211 38424 – 999

E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de

Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Regionalplanungsbehörde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung / Wahrnehmung folgender Verfahren / Aufgaben:

  1. Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen für die Planungsregion Düsseldorf
  2. Raumverträglichkeitsprüfungen
  3. Zielabweichungsverfahren
  4. Beratung von Kommunen im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans
  5. Abgabe sonstiger einzelfallbezogener Stellungnahmen zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung (z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren)

Nach § 9 Abs. 2 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung / Änderung von Raumordnungsplänen zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde regionalplanerisch bewertet.

Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, werden mit diesen erörtert, sofern der regionale Planungsträger dies beschließt. Bei der Erörterung ist ein Ausgleich der Meinungen anzustreben (vgl. § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)). Schließlich hat der Regionalrat Düsseldorf als regionaler Planungsträger im Rahmen des Feststellungsbeschlusses über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans unter Einbeziehung aller abwägungsrelevanten Aspekte, zu denen die eingegangenen Stellungnahmen gehören, zu entscheiden (vgl. § 19 Abs. 4 LPlG NRW).

Zur sachgerechten Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens verarbeitet die Regionalplanungsbehörde die personenbezogenen Daten aller eingegangenen Stellungnahmen und gibt eine Synopse aller aufbereiteten Stellungnahmen an den Regionalrat Düsseldorf weiter. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen dient dem Informationsaustausch und bereitet die abschließende Entscheidung des Regionalrats über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. Der Regionalrat muss sich als regionaler Planungsträger mit den Stellungnahmen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens und beim abschließenden Feststellungsbeschluss hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen selbst ihre Stellungnahme in das Verfahren ein.

Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

6. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch das Dezernat 32 der Bezirksregierung Düsseldorf – sofern angegeben – verarbeitet:

  • Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Nutzerdaten Beteiligung NRW (Benutzername, Zeitstempel, IP- und E-Mail-Adresse)
  • Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Sonstige Eigentumsangaben
  • Sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:

  • Mitarbeitende des Dezernates 32 (Regionalplanungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf (sofern geboten und erforderlich)
  • im Verfahren zu beteiligende öffentliche Stellen (soweit geboten und erforderlich)
  • Regionalrat Düsseldorf (soweit er als regionaler Planungsträger gem. § 6 Abs. 1 LPlG NRW verfahrensmäßig zuständig ist)
  • Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO
  • Antragstellende (soweit geboten und erforderlich)
  • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen

8. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

9. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist. Stellungnahmen gelten als plan- und verfahrensbegründende Unterlagen und werden mindestens für die Geltungsdauer des Raumordnungsplans (20 - 25 Jahre) gespeichert. Mit Aufhebung des Plans werden die Daten grundsätzlich gelöscht, außer sie bleiben für die weitere Planung relevant.

Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Unterlagen dem Landesarchiv zur Archivierung angeboten. Eine Löschung der Daten findet nicht statt, wenn der Vorgang nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen archivierungswürdig ist. In diesem Falle bleiben die Daten dauerhaft gespeichert. Im Falle der Nichtübernahme werden die Daten gelöscht.

10. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Unter den Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Übertragung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieser Datenschutzerklärung.

12. Widerspruchsrecht bei Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ich werde Ihre Daten allerdings dennoch verarbeiten, wenn ich zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1 Textliche Änderungen
  • Anlage 2 Zeichnerische Änderungen
  • Anlage 3 Begründung
  • Anlage 4 Umweltbericht
  • Anlage 5 Beteiligtenliste

Informationen

Übersicht
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