Umfrage Bezirksregierung Düsseldorf Räumliche Entwicklung

FRL Stadterneuerung: Sachbericht 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.12.2025 bis 09.03.2026
  • Teilnehmer 55 Teilnehmer
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William87/iStock

Nach Nummer 17.1 der Städtebauförderrichtlinie 2023 ist nach erfolgter Bewilligung bis zum Ende der Umsetzung pro Gesamtmaßnahme jeweils jährlich ein Sachbericht zum 31. Januar vorzulegen. Dem Sachbericht ist eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) beizufügen. Sofern für die Gesamtmaßnahme eine Zielerreichungsmatrix zu führen ist, ist auch diese per Upload beizufügen. Die Bearbeitung von Fortsetzungsanträgen setzt voraus, dass ein Sachbericht nach Nummer 17.1 vorliegt. Eine Einreichung des Sachberichts ist auch erforderlich, wenn im kommenden Städtebauförderprogramm keine weiteren Fördermittel für die Gesamtmaßnahme beantragt werden sollen.

  • Bitte befüllen Sie dazu das nachstehende Onlineformular. Alle Formularfelder, inklusive derer, die nur bei der Erfüllung bestimmter Bedingungen erscheinen, sind auch in der bereitstehenden PDF-Fassung sichtbar. Sollten im Ausnahmefall technische oder organisatorische Gründe entgegenstehen, kann der Sachbericht auch im PDF befüllt und anschließend über das nachfolgende Formular übermittelt werden.
     
  • Bitte beachten Sie, dass die eingetragenen Daten unbedingt mit den Angaben in der KuF, der Zielerreichungsmatrix und den Teilverwendungsnachweisen übereinstimmen müssen. Bei mehreren laufenden Fördermaßnahmen übermitteln Sie bitte für jede Maßnahme ein eigenes Formular.
     
  • Sie erhalten nach Übermittlung ein automatisch generiertes PDF Ihrer Formulareingaben. Sie haben die Möglichkeit, das Formular zwischenzuspeichern. Klicken Sie dazu auf nachstehenden Link und achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse. Sollten Sie anschließend keine E-Mail mit Bearbeitungslink erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

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Städtebauförderung 2025 - Jährlicher Sachbericht

1. Angaben der Antragstellerin

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  • Ggfls. Titel, Name, Vorname
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  • Datenformat: E-Mail
Bitte wählen Sie Ihre Übermittlungsmethode:
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Nur bei Korrekturen oder Nachlieferungen:

  • Bitte wählen Sie oben die zutreffende Übermittlungsmethode. Bei Fragen zur Übermittlung etwaiger Korrekturerfordernisse wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksregierung.
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Kontakt

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen gerne Ihre Bezirksregierung zur Verfügung.


Fragen zur Formular-Anwendung:

NRW.URBAN
Telefon: 0211 54 23 8-253
E-Mail:  jennifer.freckmann(at)nrw-urban.de

Teilnahmebedingungen

Die Förderrichtlinie Stadterneuerung erfordert nach Nummer 17.1 jeweils zum 31. Januar die Einreichung eines jährlichen Sachberichts pro bewilligter Gesamtmaßnahme.

Der Sachbericht soll als PDF oder digitales Formular ausschließlich über diese Webseite übertragen werden. Stehen dem technische Gründe entgegen, wenden Sie sich bitte an NRW.URBAN, siehe Kontaktinformationen. 

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

Ergänzend zu den Angaben der Datenschutzerklärung dieses Beteiligungsportals, verarbeitet NRW.URBAN Ihre gesendeten Formulareingaben im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur digitalen Übermittlung des Sachberichts durch Städte und Gemeinden an die zuständige Bezirksregierungen: Datenschutzerklärung NRW.URBAN. Es gelten darüber hinaus die Datenschutz-Erklärungen inklusive Rechte- und Widerspruchs-Belehrungen der beteiligten Institutionen:

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