Regionalplan Bezirksregierung Düsseldorf Öffentliche Auslegung

25. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Solingen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.07.2026 bis 24.08.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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© Bezirksregierung Düsseldorf

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 106. Sitzung am 25. Juni 2026 unter TOP 8 die Aufstellung der 25. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Solingen beschlossen.

Anlass für diese Regionalplanänderung ist ein Antrag der Stadt Solingen und die damit verbundene Planung den etwa 19 ha großen Bereich „Buschfeld“ im Norden des Stadtgebietes, welcher derzeit für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen und als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt ist, in einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA) mit der überlagernden Funktion als Bereich für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) festlegen zu wollen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Bereich mit der überlagernden Funktion als Regionalen Grünzug (RGZ) festzulegen. Damit wird die Ausweisung als Siedlungsraum aus dem Regionalplan entfernt und stattdessen eine Freiraumfestlegung vorgenommen.

Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Osten schließt der Änderungsbereich an die Alte Heerstraße sowie die Bebauung entlang der Haaner Straße an. Im Übrigen wird das Umfeld geprägt durch das angrenzende Ittertal und das Baverter Bachtal.

Die Stadt Solingen hat in ihrem Antrag ausgeführt, negative Umweltwirkungen im Falle einer anstehenden Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fläche vermeiden und stattdessen die Wirtschaftsflächenpolitik künftig verstärkt auf die Identifizierung und Nutzung von Brachflächen ausrichten und damit auf eine Neuinanspruchnahme von Flächen im Freiraum möglichst verzichten zu wollen. Die Stadt Solingen begehrt vor diesem Hintergrund die Umwandlung der im Regionalplan Düsseldorf dargestellten Festlegung. Aufgrund des direkten Anschlusses an den im umgebenden Ittertal bereits festgelegten Regionalen Grünzug ist vorgesehen, den Bereich mit der überlagernden Funktion als RGZ festzulegen.

Im Änderungsbereich wird durch diese Freiraumfestlegung eine bauliche bzw. ASB-typische Nutzung künftig ausgeschlossen. Mit der Festlegung als AFA, BSLE und RGZ ergibt sich, dass der Bereich landwirtschaftlichen oder weiteren für den Freiraum typischen Nutzungen vorbehalten werden soll.

Der zur Streichung vorgesehene ASB war bisher für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. In der Stadt Solingen besteht ein Defizit an Gewerbeflächen. Bereits im Rahmen des Verfahrens zur Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf wurde für die Stadt Solingen ein Fehlbedarf an Gewerbeflächen im Flächenbedarfskonto berücksichtigt. Zuletzt wurde der Handlungsspielraum im aktuellen Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 2023 berechnet. Demnach beläuft sich der rechnerische Fehlbedarf der Stadt Solingen derzeit auf ca. 31 ha. Die Streichung der ASB-Festlegung geht nicht mit einer entsprechenden Neuausweisung an anderer Stelle einher. Durch die Streichung der ASB-Festlegung im Bereich Buschfeld wird das Defizit an Gewerbeflächen somit vergrößert. Insgesamt wächst durch den Wegfall der Darstellung des Bereichs Buschfeld der Fehlbedarf an gewerblich nutzbaren Flächenreserven auf ca. 50 ha an.

Umweltprüfung

Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann entsprechend § 8 Absatz 2 ROG von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum ROG genannten Kriterien festgestellt wurde, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden (Screening).

Diese Prüfung wurde unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann, durchgeführt.

Sie kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. Die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen wurden in die Begründung des Plans aufgenommen.

Beteiligung

Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 ROG beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig; sie gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Planunterlagen können in der Zeit

vom 24. Juli bis einschließlich zum 24. August 2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf dieser Seite unter der Überschrift "Gegenstände" eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3818 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

gebeten.

Zum Entwurf des Raumordnungsplans und zu seiner Begründung können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden.

Diese sollen entweder über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ oder per E-Mail an

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

elektronisch übermittelt werden.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich vorgebracht werden – entweder vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf), per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder per Telefax (0211 475-2982).

Eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt.

Darüber hinaus können Stellungnahmen in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) zur Niederschrift erklärt werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3818 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ erfolgen.

Kosten, die aus Anlass der Einsichtnahme in die Planunterlagen oder der Abgabe einer Stellungnahme entstehen, werden nicht erstattet.

Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

https://url.nrw/rpdds

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG sind mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind mit Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung bei der Feststellung der Regionalplanänderung berücksichtigt. Eine gesonderte Bescheidung erfolgt nicht.

Kontakt

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen:

Dietmar Axt

Telefon: 0211 475-2355

dietmar.axt@brd.nrw.de

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Telefon: 0211 475-2354

esther.gruss@brd.nrw.de

Ansprechperson für Fragen zum Verfahren:

Patricia Ellmann

Telefon: 0211 475-3818

patricia.ellmann@brd.nrw.de

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Regionalplanung und der Raumordnung werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

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Cecilienallee 2

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Telefon: +49 (0)211 475 – 0

E-Mail-Adresse: poststelle@brd.nrw.de

Internet-Adresse: www.brd.nrw.de

2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:

Der Regierungspräsident

- Büro des Regierungspräsidenten -

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 475 – 0

E-Mail-Adresse: rp@brd.nrw.de

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Die Kontaktdaten lauten:

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Behördliche Datenschutzbeauftragte

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

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E-Mail-Adresse: Datenschutz@brd.nrw.de

4. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 38424 – 0

Telefax: +49 (0)211 38424 – 999

E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de

Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Regionalplanungsbehörde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung / Wahrnehmung folgender Verfahren / Aufgaben:

  1. Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen für die Planungsregion Düsseldorf
  2. Raumverträglichkeitsprüfungen
  3. Zielabweichungsverfahren
  4. Beratung von Kommunen im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans
  5. Abgabe sonstiger einzelfallbezogener Stellungnahmen zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung (z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren)

Nach § 9 Abs. 2 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung / Änderung von Raumordnungsplänen zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde regionalplanerisch bewertet.

Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, werden mit diesen erörtert, sofern der regionale Planungsträger dies beschließt. Bei der Erörterung ist ein Ausgleich der Meinungen anzustreben (vgl. § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)). Schließlich hat der Regionalrat Düsseldorf als regionaler Planungsträger im Rahmen des Feststellungsbeschlusses über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans unter Einbeziehung aller abwägungsrelevanten Aspekte, zu denen die eingegangenen Stellungnahmen gehören, zu entscheiden (vgl. § 19 Abs. 4 LPlG NRW).

Zur sachgerechten Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens verarbeitet die Regionalplanungsbehörde die personenbezogenen Daten aller eingegangenen Stellungnahmen und gibt eine Synopse aller aufbereiteten Stellungnahmen an den Regionalrat Düsseldorf weiter. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen dient dem Informationsaustausch und bereitet die abschließende Entscheidung des Regionalrats über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. Der Regionalrat muss sich als regionaler Planungsträger mit den Stellungnahmen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens und beim abschließenden Feststellungsbeschluss hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen selbst ihre Stellungnahme in das Verfahren ein.

Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

6. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch das Dezernat 32 der Bezirksregierung Düsseldorf – sofern angegeben – verarbeitet:

  • Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Nutzerdaten Beteiligung NRW (Benutzername, Zeitstempel, IP- und E-Mail-Adresse)
  • Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Sonstige Eigentumsangaben
  • Sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:

  • Mitarbeitende des Dezernates 32 (Regionalplanungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf (sofern geboten und erforderlich)
  • im Verfahren zu beteiligende öffentliche Stellen (soweit geboten und erforderlich)
  • Regionalrat Düsseldorf (soweit er als regionaler Planungsträger gem. § 6 Abs. 1 LPlG NRW verfahrensmäßig zuständig ist)
  • Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO
  • Antragstellende (soweit geboten und erforderlich)
  • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen

8. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

9. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist. Stellungnahmen gelten als plan- und verfahrensbegründende Unterlagen und werden mindestens für die Geltungsdauer des Raumordnungsplans (20 - 25 Jahre) gespeichert. Mit Aufhebung des Plans werden die Daten grundsätzlich gelöscht, außer sie bleiben für die weitere Planung relevant.

Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Unterlagen dem Landesarchiv zur Archivierung angeboten. Eine Löschung der Daten findet nicht statt, wenn der Vorgang nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen archivierungswürdig ist. In diesem Falle bleiben die Daten dauerhaft gespeichert. Im Falle der Nichtübernahme werden die Daten gelöscht.

10. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Unter den Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Übertragung der Daten.
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieser Datenschutzerklärung.

12. Widerspruchsrecht bei Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ich werde Ihre Daten allerdings dennoch verarbeiten, wenn ich zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

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