Regionalplan Bezirksregierung Detmold Erneute Beteiligung

Neuaufstellung des Regionalplans OWL (Entwurf 2023) - zweite Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2023 bis 09.10.2023
  • Stellungnahmen 1008 Stellungnahmen
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@Bezirksregierung Detmold

Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold

- Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) – Zweite Auslegung der Planunterlagen –

Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2020 beschlossen, den Regionalplan OWL zu erarbeiten. Dem Beschluss lag der Planentwurf des Regionalplans OWL mit seinen textlichen und zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000 sowie Erläuterungskarten zu Grunde.

Daraufhin hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf, seine Begründung und den Umweltbericht in der Zeit vom 01. November 2020 bis einschließlich 31. März 2021 öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sich zu den Inhalten zu äußern. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind ca. 4000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat.

Mit Beschluss vom 19. Juni 2023 (Drucksache Nr. RR-4/2023) hat der Regionalrat Detmold den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans OWL (Entwurf 2023) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Regionalplans OWL umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Auslegung:

Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom

08. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023.

Sie sind online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de.

Der Link zu den Planunterlagen wird außerdem auch auf den Internetseiten der Kreise Gütersloh (https://www.kreis-guetersloh.de/), Herford (https://www.kreis-herford.de/), Höxter (https://www.kreis-hoexter.de/), Lippe (https://www.kreis-lippe.de), Minden-Lübbecke (https://www.minden-luebbecke.de/) und Paderborn (https://www.kreis-paderborn.de/) und der kreisfreien Stadt Bielefeld (https://www.bielefeld.de/) veröffentlicht.

Die Planunterlagen umfassen:

  • Planentwurf Regionalplan OWL mit integrierter Begründung sowie Erläuterungen mit
  • textlichen Festlegungen (Textteil),
  • zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000),
  • Erläuterungskarten und
  • Umweltbericht mit Anhängen.

Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planunterlagen nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Leopoldstr. 15

32756 Detmold

zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt mittels eines elektronischen Lesegerätes.

Stellungnahme:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich 09. Oktober 2023, über die Online-Plattform

https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen/1003713

abgegeben werden.

Stellungnahmen können zudem abgegeben werden

  • schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold.

Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.

Hinweis:

Nach Ablauf der Frist des 09. Oktober 2023 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 ROG).

Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Weiteres Verfahren:

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die Aufstellung des Regionalplans OWL durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Kontaktperson

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 - Regionalentwicklung

Leopoldstraße 15

32756 Detmold

per E-Mail: beteiligung.regionalplanowl@bezreg-detmold.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe einer Stellungnahme werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise für Verfahren der Regionalplanungsbehörde Detmold.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die darin gemachten personenbezogenen Daten zur Auswertung der Stellungnahme und zur sachgerechten Durchführung der mit dem Regionalplanverfahren verbundenen Verfahrensschritte, für die der Regionalrat Detmold als regionaler Planungsträger und die Bezirksregierung Detmold als Regionalplanungsbehörde zuständig sind, verarbeitet werden.

Sie haben gem. Art. 7 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festlegungen
  • Zeichnerische Festlegungen
  • Erläuterungskarten
  • Umweltbericht mit Anlagen

Informationen

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