Verfahren Bezirksregierung Münster Räumliche Entwicklung

Änderung des Regionalplans Münsterland

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.03.2023 bis 30.09.2023
  • Stellungnahmen 1196 Stellungnahmen
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Änderung des Regionalplans Münsterland

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. Die Planinhalte, die nicht unter die Änderungen fallen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens und entsprechend gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurden eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.

Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.

Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich – wiederherzustellen.

Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) wurde der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen. Stellungnahmen konnten in der Zeit

vom 06. März 2023 bis einschließlich 30. September 2023

direkt hier über das Portal Beteiligung.NRW abgegeben werden.

Stellungnahmen konnten zudem abgegeben werden

Bei schriftliche Stellungnahmen war der Betreff: Regionalplan 2023 anzugeben. Die Stellungnahmen sollten den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person enthalten. Es wurde darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, anzugeben (z. B. Name des Dokuments, Kapitel, Seitenzahl) und ggf. den Raumbezug deutlich zu machen (z. B. Kartenausschnitt mit Markierungen). Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 ROG). Der Regionalrat Münster entscheidet über die Änderung des Regionalplans Münsterland durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Planänderung wirksam. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Hinweise

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 4 ROG). Nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachte Einwendungen einer Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG).

Etwaige Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, werden nicht erstattet.

Weitere Informationen zur Änderung des Regionalplans Münsterland finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Münster.

Kontaktperson

Bezirksregierung Münster

Dezernat 32 – Regionalentwicklung

Domplatz 1 - 3

48143 Münster

 

E-Mail: regionalplan-muensterland@brms.nrw.de

 

Frau Britta Kraus (Hauptdezernentin)

Telefon: 0251 411-1780

 

Frau Laura Pund (Verfahrensführung)

Telefon: 0251 411-3540

 

Frau Larissa Güers

Telefon: 0251 411-4868

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe einer Stellungnahme werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise für Verfahren der Regionalplanungsbehörde Münster.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die darin gemachten personenbezogenen Daten zur Auswertung der Stellungnahme und zur sachgerechten Durchführung der mit dem Regionalplanverfahren verbundenen Verfahrensschritte, für die der Regionalrat Münster als regionaler Planungsträger und die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde zuständig sind, verarbeitet werden.

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Gegenstände

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  • Erläuterungskarten
  • Zeichnerische Festlegungen - Änderungsentwürfe
  • Dokumentationsbögen
  • Umweltbericht

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