Regionalplan Bezirksregierung Münster Erneute Beteiligung

Änderung des Regionalplans Münsterland - 2. Beteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 09.12.2024
  • Stellungnahmen 14 Stellungnahmen
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Änderung des Regionalplans Münsterland

Änderung des Regionalplans Münsterland - Anpassung an die Ziele des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland unter anderem an die Festlegungen des LEP NRW sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein (STK) wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) frühzeitig unterrichtet. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurden eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) wurde der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vom 6. März 2023 bis einschließlich 30. September 2023 zum ersten Mal Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rd. 1.200 Stellungnahmen mit rd. 4.000 Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und aufbereitet wurden.

Vom 19. Juni bis 05. Juli 2024 wurden die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, nach Beschluss des Regionalrats mit diesen erörtert, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 LPlG NRW. Dabei wurde ein Ausgleich der Meinungen angestrebt.

Die Auswertungsergebnisse der ersten Beteiligung und der Erörterungen haben zu einer Überarbeitung der Planunterlagen (textliche und zeichnerische Festlegungen samt Begründung, Erläuterungskarten, Dokumentationsbögen, Umweltbericht und Anlagen) geführt. Dazu gehört insbesondere auch die Änderung von planerischen Zielen und Grundsätzen in textlicher und zeichnerischer Form. Daneben wurden weitere gesetzliche Grundlagen, die einen raumordnungsrechtlichen Regelungsgehalt aufweisen, auf ihre Aktualität überprüft und die Planunterlagen entsprechend überarbeitet. Im Ergebnis wurde der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (Sitzungsvorlage: 35/2022) dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt.

Mit Beschluss vom 23. September 2024 (Sitzungsvorlage: 27/2024) hat der Regionalrat Münster den überarbeiteten Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland (Stand: September 2024) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung gem. §§ 9 Abs. 3 und 2 S. 3 - 6, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen.

Der überarbeitete Planentwurf umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster. Ergänzend wird auf die Kartendarstellung in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen (vgl. Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, Ausgabe 41 vom 11.10.2024, S. 333 - 335). 

Veröffentlichung / Auslegung

Der überarbeitete Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland kann in der Zeit

vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf dieser Seite unter der Überschrift "Gegenstände" eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr; freitags 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr) in Raum 307 für jede Person zur Einsicht aus. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme telefonisch (Tel. 0251/411-4868) oder per E-Mail (regionalplan-muensterland@brms.nrw.de) einen Termin zu vereinbaren.

Stellungnahme

Zum überarbeiteten Planentwurf können in Bezug auf die nach dem ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist, also vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024, Stellungnahmen abgegeben werden. Die Bereiche, die nach der ersten Beteiligung zeichnerisch geändert wurden, sind in den „Änderungskarten“ farblich hervorgehoben. Textliche Änderungen sind in den jeweiligen Dokumenten ebenfalls farblich hervorgehoben. Für die textlichen und zeichnerischen Festlegungen werden zusätzlich Lesefassungen zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie auf dieser Seite unter der Überschrift "Informationen".

Die Stellungnahmen sollen entweder über dieses Beteiligungsportal oder per E-Mail (regionalplan-muensterland@brms.nrw.de) elektronisch übermittelt werden.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise auch schriftlich bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster vorgebracht werden. Dabei ist der Betreff: Regionalplan 2024 anzugeben. Die Stellungnahmen sollten den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person enthalten. Es wird darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, anzugeben (z. B. Name des Dokuments, Kapitel, Seitenzahl) und ggf. den Raumbezug deutlich zu machen (z. B. Kartenausschnitt mit Markierungen).

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.

Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster in Raum 307 zur Niederschrift erklärt werden. Es wird gebeten, hierzu telefonisch (Tel. 0251/411-4868) oder per E-Mail (regionalplan-muensterland@brms.nrw.de) einen Termin zu vereinbaren.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über dieses Beteiligungsportal erfolgen.

Weiteres Verfahren

Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 ROG). Eine gesonderte Bescheidung erfolgt nicht. Der Regionalrat Münster entscheidet über die Änderung des Regionalplans Münsterland durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Planänderung wirksam. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG). Die Feststellung und Bekanntmachung des Erreichens des Flächenbeitragswertes richtet sich nach § 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG).

Hinweise

Mit Ablauf der oben genannten Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG). Nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachte Einwendungen einer Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG), soweit § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UmwRG nach § 48 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) anzuwenden ist.

Etwaige Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, werden nicht erstattet.

Kontaktperson

Bezirksregierung Münster

Dezernat 32 – Regionalentwicklung

Domplatz 1 - 3

48143 Münster

E-Mail: regionalplan-muensterland@brms.nrw.de

Frau Britta Kraus (Hauptdezernentin)

Telefon: 0251 411-1780

Frau Laura Pund (Verfahrensführung)

Telefon: 0251 411-3540

Frau Larissa Güers

Telefon: 0251 411-4868

Datenschutzerklärung

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die darin gemachten personenbezogenen Daten zur Auswertung der Stellungnahme und zur sachgerechten Durchführung der mit dem Regionalplanverfahren verbundenen Verfahrensschritte, für die der Regionalrat Münster als regionaler Planungsträger und die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde zuständig sind, verarbeitet werden.

Sie haben gem. Art. 7 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Gegenstände

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  • Erläuterungskarten
  • Zeichnerische Festlegungen - Änderungskarten
  • Dokumentationsbögen
  • Umweltbericht

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